Der Insolvenzplan im Eigenverwaltungsverfahren
Helia Ladenbau GmbH wurde im heutigen Abstimmungstermin
durch die Gläubiger ohne Gegenstimme
angenommen.
Vor dem Amtsgericht Offenburg fand heute im Eigenverwaltungsverfahren
über das Vermögen der
Helia Ladenbau GmbH der Abstimmungstermin über
den am 31.07.2012 vorgelegten Insolvenzplan statt.
Zunächst hatte der Geschäftsführer Klaus Göppert
den Gläubigern nochmals die Entwicklung der Helia
Ladenbau GmbH dargestellt. Insbesondere war er
auf die Ursachen der Krise, sowie die bereits umfangreich
umgesetzten Maßnahmen zur Bewältigung
der Unternehmenskrise eingegangen. Herr Rechtsanwalt
Kühne stellte im Folgenden den Gläubigern
die einzelnen Regelungen des Insolvenzplans dar.
Zustimmung durch den Sachwalter und
die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses
Der Sachwalter, Herr Rechtsanwalt Buck von der
Kanzlei Schulze und Braun in Achern, sowie die Mitglieder
des vorläufigen Gläubigerausschusses hatten
bereits im Vorfeld einstimmig ihr positives Votum
gegenüber dem Insolvenzgericht Offenburg bekundet.
Im heutigen Abstimmungstermin sprachen sich
nochmals sämtliche Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses,
sowie Herr Rechtsanwalt Buck für
die Annahme des Insolvenzplanes aus.
Zustimmung ohne Gegenstimme
In der anschließenden Abstimmung stimmten alle
anwesenden und vertretenen Gläubiger bei lediglich
zwei Enthaltungen für die Annahme des Insolvenzplans.
Gegenstimmen gab es keine.
Verfahrensaufhebung in Kürze
Durch die Annahme des Insolvenzplans liegen die
Voraussetzungen für eine Eigensanierung der Helia
Ladenbau GmbH nunmehr vor. Das Verfahren über
die Eigenverwaltung der Helia Ladenbau GmbH wird
in Kürze aufgehoben werden. Zuvor hat das Insolvenzgericht
den heute durch die Gläubiger angenommenen
Insolvenzplan noch zu bestätigen.
Damit findet das Verfahren, welches als eines der
ersten Schutzschirmverfahren in Deutschland begann,
seinen erfolgreichen Abschluss.
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