Pressemitteilungen

29.11.2016 | 4. Thüringer Tag für Insolvenzrecht und Sanierung | Mitteilung der Pressestelle
Mehr als 120 Insolvenz- und Sanierungsexperten tagen in Erfurt

- Richter, Hochschullehrer und Insolvenzpraktiker beleuchten in Erfurt aktuelle Rechtsfragen bei der Sanierung von Unternehmen

- Thüringer Verein für Insolvenzrecht und Sanierung e. V. zieht positive Bilanz nach 4. Thüringer Tag für Insolvenzrecht und Sanierung

Erfurt, 28.11.2016. Die Mischung aus hochkarätiger Fortbildung und anspruchsvoller Kommunikation findet unter den Akteuren bei Sanierungsprozessen und Insolvenzverfahren in Thüringen dauerhaft großen Anklang, lautet das Fazit des 4. Thüringer Tags für Insolvenzrecht und Sanierung.

Nach der Begrüßung durch Rechtsanwalt Marcello Di Stefano (Reinhardt & Kollegen Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter GmbH) und einführenden Worten von Thüringens Justizminister Dieter Lauinger sowie Prof. Gerald Grusser, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt, kamen die Referenten des hochkarätig besetzten Podiums im Großen Saal der IHK zu Wort.

Zu Beginn erläuterte Prof. Godehard Kayser (Vorsitzender Richter am IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, BGH) „aus erster Hand“ die aktuelle Rechtsprechung seines Senats zur Insolvenzanfechtung, insbesondere auch seine Entscheidungen zur Ratenzahlungsvereinbarung. Es wurde einmal mehr deutlich, dass der Sinn der angeschobenen Reform des Insolvenzanfechtungsrechts durchaus fragwürdig ist.

Einen Überblick über die derzeit besonders relevanten Problemstellungen im Bereich des Insolvenzsteuerrechts gab dann Prof. Christoph Uhländer (Fachhochschule für Finanzen Nordkirchen). Insbesondere die brennende Frage, wie mit Sanierungsgewinnen bis zur Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) zu verfahren ist und worauf man sich in diesem Zusammenhang wird einstellen müssen, wurde beleuchtet.

Nicht als problematisch, sondern als rechtswidrig kritisierte Prof. Volker Römermann (Römermann Insolvenzverwalter GmbH) die Praxis einzelner Insolvenzgerichte, den Insolvenzverwaltern, mit dem Ziel Interessenkonflikte zu vermeiden, Informationen abzuverlangen, deren Offenbarung gegen die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht verstoßen und ein damit strafbares Verhalten darstellen würde.

Mit einem sehr kritischen Blick auf die aktuelle Entwicklung der Rechtsprechung des II. Zivilsenats des BGH zu § 64 GmbH beleuchtete Prof. Dr. Ulrich Haas (Universität Zürich) aktuelle Fragen der Geschäftsführerhaftung und schlug, als Gegenmodell zur Rechtsprechung des II. Senats und anderer Stimmen aus der Lehre, vor, die privilegierten, von der Haftung ausgenommenen Zahlungen entsprechend den bei der Insolvenzanfechtung für das Bargeschäft entwickelten Grundsätzen zu qualifizieren.

Es folgten zwei parallel stattfindende Workshops, in welchen einerseits Themen aus dem Bereich der Verbraucherinsolvenzverfahren behandelt wurden. In dem zweiten Workshop führte Dipl.-Kfm. Rüdiger Mönkhoff (RDG Management-Beratungen GmbH) in das Thema „Implementierung von Insolvenzplanszenarien in Sanierungsgutachten“ ein, welches dann diskutiert wurde.

In der abschließenden Podiumsdiskussion klärten Richter und Rechtsanwälte ihre gegenseitigen Erwartungen, was die Kommunikation untereinander anbelangt. Die Insolvenzrichter Sieglinde Fischer-Krieg (Amtsgericht Mühlhausen und Moderatorin der Diskussion) und Erwin Gerster (Amtsgericht Dresden) vermissten bei Insolvenzanträgen häufig ein klar erkennbares Profil der vorgeschlagenen Verwalter; die Frage, ob und warum der Verwalter zu dem Verfahren passe, müsse eindeutiger beantwortet werden. Um dies tun zu können, wünschten sich die Rechtsanwälte Christian Zoller (SNP Schlawien Partnerschaft mbB) und Christian Stunz (hww Insolvenzverwalter Partnerschaft) generell mehr Möglichkeiten zur mündlichen Abstimmung. Einigkeit bestand aber dahingehend, dass auch bereits vor und bei Stellung des Insolvenzantrages Kommunikation mit den Insolvenzgerichten hilfreich und sinnvoll ist und daher unbedingt möglich sein muss.

Insgesamt folgten über 120 Insolvenz- und Sanierungsexperten aus dem gesamten Bundesgebiet der Einladung nach Erfurt. Marcello Di Stefano (Reinhardt & Kollegen Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter GmbH) und Dirk Götze (FRH Rechtsanwälte Fachanwälte Erfurt), Vorstände des veranstaltenden Thüringer Vereins für Insolvenzrecht und Sanierung e. V., sind mit dem Erfolg der Veranstaltung zufrieden:

„Die Thüringer Sanierungskonferenz hat sich als feste Größe etabliert. Sie leistet einen wichtigen Beitrag in Sachen Weiterbildung, Wissensaustausch und Kommunikation auf den Gebieten Sanierung und Insolvenz. Wir sind also auf dem richtigen Weg, und den werden wir weiter verfolgen“,

ziehen beide Bilanz.

Im kommenden Jahr findet am 25.10.2017 der 5. Thüringer Tag für Insolvenzrecht und Sanierung statt, erstmalig mit einem erweiterten Konzept. So wird ein zweiter Fortbildungsstrang, der den Fokus auf Verfahrensfragen legt und vor allem für Rechtspfleger und Sachbearbeiter interessant ist, installiert werden.

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