Pressemitteilungen

03.02.2020 | Hoefer I Schmidt-Thieme | Mitteilung der Pressestelle
Als Folge der Krise der Automobilindustrie: Kein Investor für insolventen Zulieferer Sihn GmbH

- Insolvenzverwalter muss Betriebsstillegung einleiten

- Ausproduktion läuft

Mühlacker, 31. Januar 2020. Die sich zuspitzende Krise der Automobilindustrie hat nun auch Folgen für die seit Juli 2019 insolvente Sihn GmbH in Mühlacker. Trotz einer intensiven, internationalen Suche nach potenziellen Interessenten hat sich bisher kein Investor gefunden, der bereit gewesen wäre, den Betrieb fortzuführen. Damit bleibt dem vom Amtsgericht Pforzheim bestellten Insolvenzverwalter Marc Schmidt-Thieme (Kanzlei Hoefer Schmidt-Thieme) keine andere Möglichkeit mehr, als die Betriebsstillegung einzuleiten. In einem ersten Schritt werden ca. 90 der derzeit noch rund 320 Mitarbeiter*innen des Unternehmens freigestellt. Dies ermöglicht ihnen die unverzügliche Inanspruchnahme von Leistungen der Agentur für Arbeit. 15 Mitarbeiter*innen scheiden aufgrund von Eigenkündigungen bzw. Aufhebungsverträgen aus. Die übrigen Mitarbeiter bleiben für die Dauer der Ausproduktion der laufenden Aufträge noch beschäftigt. Mit dem Betriebsrat und der Gewerkschaft IG Metall werden unverzüglich Gespräche über einen Sozialplan mit Interessenausgleich aufgenommen.

Die Krise des Zulieferers insbesondere von Komponenten für Nutzfahrzeuge und Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren hatte sich in den vergangenen Monaten verschärft, weil neue Aufträge ausblieben. Damit konnte der Betrieb trotz laufender Restrukturierungsmaßnahmen nicht kostendeckend arbeiten.

„Dies und die derzeit negativen Perspektiven für Zulieferer der Automobilindustrie schreckte potenzielle Investoren ab. Die Sihn GmbH selbst verfügt über keine Mittel mehr, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Auch ist in dieser Situation niemand mehr bereit, dies weiter zu finanzieren. Wir haben alle Möglichkeiten ausgeschöpft, jedoch bleibt uns jetzt angesichts der fehlenden Fortführungsperspektive zu unserem großen Bedauern keine andere Wahl mehr, als die Betriebsstillegung in die Wege zu leiten“, musste die Insolvenzverwaltung heute den Mitarbeitern bei einer Belegschaftsversammlung mitteilen.

Um nun die Interessen der Mitarbeiter bestmöglich zu wahren, soll noch im Februar mit dem Betriebsrat und der Gewerkschaft ein Sozialplan mit Interessenausgleich ausverhandelt werden. Der Insolvenzverwalter darf die Arbeitsverhältnisse erst kündigen, wenn eine Einigung mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich, der die Betriebsstilllegung und Kündigungen regelt, vorliegt. Als Ausgleich muss vom Insolvenzverwalter mit dem Betriebsrat ein Sozialplan ‎mit Abfindungen ausgehandelt werden.

Die Sihn GmbH geht zurück auf die bereits im Jahr 1939 gegründete Robert Sihn GmbH & Co.KG. Diese machte sich international als führender Zulieferer von fluidischen beziehungsweise mechanischen Verbindungen für sensible Bereiche des Automobilbaus - wie etwa Servolenkungen, Kraftstoff- und Ölkreislauf sowie aktive Fahrwerksysteme - einen Namen.

Nachdem das Unternehmen bereits 2011 eine erste Restrukturierung im Insolvenzverfahren durchlaufen hatte, startete im Januar 2012 die RSN Sihn GmbH mit neuen Eigentümern und geschäftsführenden Gesellschaftern. In der Folge baute das Unternehmen einen neuen Standort auf und verlagerte Teile der Produktion nach Bulgarien. Die Umstrukturierungen und die Produktionsverlagerung führten jedoch nicht zu den angestrebten Erfolgen, sondern belasteten das Ergebnis. Hinzu kamen rückläufige Umsatzerlöse, sodass die Sihn GmbH anhaltende Verluste verzeichnen und am 09. Juli 2019 Insolvenzantrag stellen musste. Insolvenzverwalter Marc Schmidt-Thieme konnte seitdem trotz erheblicher Belastungen mit finanzieller Unterstützung der Hauptkunden den Betrieb fortführen.

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