Pressemitteilungen

25.01.2019 | AndresPartner | Mitteilung der Pressestelle
Bottroper Kaufhaus Moses stellt Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

• Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres vom Amtsgericht Essen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt

• Er führt den Geschäftsbetrieb des Kaufhauses uneingeschränkt fort

• Löhne und Gehälter der 109 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind durch das Insolvenzgeld der Agentur für Arbeit gesichert

Bottrop, 25. Januar 2019. Die Moses Bottrop GmbH, Betreiber des Kaufhauses Moses in der Bottroper Innenstadt, hat gestern beim zuständigen Amtsgericht in Essen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das Gericht hat daraufhin den erfahrenen Rechtsanwalt und Sanierungsexperten Dr. Dirk Andres von der Kanzlei AndresPartner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Andres ist derzeit vor Ort und hat mit seinem Team damit begonnen, sich einen Überblick über das Haus und dessen wirtschaftliche Ausgangslage zu verschaffen. Dafür hat er Gespräche mit allen wesentlichen Beteiligten aufgenommen. „Wir werden jetzt alle für uns zur Verfügung stehenden Optionen überprüfen, um das Kaufhaus langfristig fortzuführen“, sagt Sanierungsexperte Andres, der bereits zahlreiche Einzelhandelsunternehmen in der Insolvenz betreut hat.

Sein Ziel ist es, die bestmögliche Lösung für das Kaufhaus, die 109 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Gläubiger zu finden. Der laufende Geschäftsbetrieb wird derweil uneingeschränkt aufrechterhalten. „Das Kaufhaus bleibt geöffnet, unsere Kunden werden auch weiterhin wie bewährt bedient“, so Andres weiter. Die Lieferfähigkeit ist gesichert.

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Beschäftigten gestern gemeinsam mit der Geschäftsführung über die gegenwärtige Situation und das weitere Vorgehen informiert. Die Löhne und Gehälter der Beschäftigten sind durch das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit gesichert. Die Vorfinanzierung des Insolvenzgelds ist beantragt.

Das Schuhgeschäft Ostermann sowie Home 24, ebenfalls Mieter in der Kaufhausimmobilie, sind vom Insolvenzverfahren nicht betroffen.

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