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29.08.2018 | AndresPartner | Mitteilung der Pressestelle
Tanz-Center Heitmann-Wels stellt Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Rechtsanwalt Markus Freitag vom Amtsgericht Münster zum vorläufigen Insolvenzverwalter von zwei Gesellschaften bestellt

Ziel des vorläufigen Insolvenzverwalters ist die Sanierung der Tanzschule und des Veranstaltungsgeschäfts, dessen Betrieb er uneingeschränkt fortführt

Auch alle zugesagten Veranstaltungen sollen wie vereinbart durchgeführt werden; das gilt auch für alle Tanzkurse

Bocholt, 28. August 2018. Die Tanzschule Heitmann-Wels GbR hat heute beim zuständigen Amtsgericht in Münster einen Insolvenzantrag gestellt. Rechtsanwalt Dr. Georg Heidemann, der die Gesellschaften sowie die Inhaber Gesine und Holger Wels vertritt, begründete diesen Schritt mit Veränderungen in den Freizeitbedürfnissen sowie zurückgegangenen Kursteilnehmerzahlen. Von der Insolvenz betroffen ist auch die Wels & Co. Tanz-Center Gaststättenbetrieb KG, über die diverse Veranstaltungen wie Hochzeiten, Abschlussbälle, Schützenfeste und Firmenevents durchgeführt werden.

„Gesine und Holger Wels schmerzt dieser Schritt sehr, die seit mehr als 40 Jahren bestehende Tanzschule in ein Insolvenzverfahren führen zu müssen. Bis zum Schluss haben beide unter Einsatz erheblicher privater Mittel um den Erhalt ihres Lebenswerks gekämpft. Letztlich war es aber nicht mehr möglich, in der bestehenden Struktur wirtschaftlich zufriedenstellende Ergebnisse zu erzielen“, so Dr. Georg Heidemann.

Das Amtsgericht Münster hat daraufhin mit Beschluss vom 28. August 2018 für beide Gesellschaften den sanierungserfahrenen Rechtsanwalt Markus Freitag von der Kanzlei AndresPartner Düsseldorf/Bocholt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. „Gemeinsam mit der Geschäftsführung geht es jetzt erst einmal darum, den Geschäftsbetrieb zu stabilisieren und vollumfänglich fortzuführen“, sagt Sanierungsexperte Freitag, dem gut bewusst ist, dass die Räumlichkeiten der Tanzschule insbesondere nach Schließung des Brauhauses eine gewisse Bedeutung für Veranstaltungen in der Region besitzen.

Seine Zielsetzung ist daher die Weiterführung der Tanzschule sowie des Veranstaltungsgeschäfts in Bocholt. Als positives Signal wertet er, dass bereits vor Einleitung des Insolvenzverfahrens ein Investorenprozess initiiert wurde, in Rahmen dessen sich bereits erste Interessenten für eine Fortführungslösung gemeldet haben.

„Für die Kunden ändert sich durch die Einleitung des Insolvenzverfahrens nichts. Mit allen werden wir sehr zeitnah die verlässliche Durchführung ihrer gebuchten Veranstaltung besprechen“, betont Freitag. Der für diese Woche Samstag angesetzte Krönungsball der Georgius-Schützen soll wie geplant stattfinden. Ebenso sollen gebuchte Hochzeiten und Firmenveranstaltungen plangemäß ausgerichtet werden. Das gilt selbstverständlich auch für die jetzt startenden Tanzkurse.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden heute über das Verfahren und die weiteren Schritte informiert. Anstelle ihrer Löhne und Gehälter erhalten sie Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit. Die Vorfinanzierung wird zeitnah beantragt.

Weitere Informationen:

Die von Freimut Wels gegründete Tanzschule besteht seit mehr als 40 Jahren und ist als diese im Westmünsterland etabliert. Für Kinder und Erwachsene wird ein breites Kursspektrum angeboten, das über Ausbildungen wie Ballett und klassische Tanzformen auch moderne Formate wie Disco Dance, Freestyle, Hip-Hop und Salsa umfasst. Die Gesellschaft, die seit 2000 als Tanzschule Heitmann-Wels GbR firmiert, beschäftigt sieben Arbeitnehmer (2 Vollzeit, 5 Teilzeit). Kurse finden sowohl an ihrem Sitz in Bocholt sowie an einem weiteren Standort in Borken statt.

Gegenstand der Wels & Co. Tanz-Center Gaststättenbetrieb KG ist insbesondere der Getränkeausschank in den Räumen der Tanzschule Wels. Die Gesellschaft beschäftigt sechs Arbeitnehmer (2 Vollzeit, 4 Teilzeit) sowie diverse Aushilfen (Kellner, Thekenpersonal). Internet: http://www.tanz-center.de/

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