Pressemitteilungen

29.10.2013 | Anwaltskanzlei Siemon | Mitteilung der Pressestelle
Das ESUG und das Distressed Debt Investing durch das BVerfG abgesegnet

Die Anwaltskanzlei Siemon hatte eine Verfassungsbeschwerde gegen das ESUG in einem Fall eines sog. Distressed Debt Trading erhoben. Das BVerfG hat diese Verfassungsbeschwerde zu dem Az: 2 BvR 2176/13 nunmehr mit Beschluß vom 16.10.2013 zurückgewiesen und das ESUG damit abgesegnet. Das Distressed Debt Investing bezeichnet Fälle, in denen Investoren in insolvenznahen Situationen die Verbindlichkeiten eines Unternehmens aufkaufen, um damit Erträge zu erwirtschaften und insbesondere das Unternehmen im Insolvenzverfahren mittels Debt Equity Swap zu übernehmen. Dieses aus den USA bekannte Investitionsverhalten liegt in einem aktuell geführten Schutzschirmverfahren vor und es knüpfen sich daran eine Reihe insolvenzrechtlicher und verfassungsrechtlicher Fragen an. Sämtliche bisher bekannten insolvenzrechtlichen und verfassungsrechtlichen Argumente sind unter Darlegung der Rechtssituation in den USA, dort das Chapter 11 Verfahren, Gegenstand der Verfassungsbeschwerde gewesen. Insbesondere ermöglicht ein Distressed Debt Trading auch eine Befriedigung der Gläubigerforderungen höher als 100 % und eröffnet damit gute Ertragschancen. Rechtsanwalt Siemon, der das Verfahren geführt hat, erklärte dazu folgendes: „Auch wenn das Verfassungsgericht keine Begründung darlegt, ist mit dieser Entscheidung eine evtl. Verfassungswidrigkeit des ESUG vom Tisch. Das Distressed Debt Investing kann damit auf sicherer rechtlicher Grundlage erfolgen und wird auch durch die Gesetzesbegründung der Bundesregierung zum ESUG gestützt. Die Verfahrensbeteiligten sollten diese Realität zur Kenntnis nehmen. Unerlässlich ist es, dass die Verfahrensbeteiligten sich intensiv am Verfahren beteiligen und sich eingehend qualifiziert beraten lassen“. In Bezug auf die Relevanz dieser Entscheidung für Unternehmen, deren Aktien oder Anleihen an den Kapitalmärkten gehandelt werden, erklärte Siemon: „Konzerne und mittelständische Unternehmen, deren Aktien oder Anleihen an Primär- oder Sekundärmärkten gehandelt werden, können diese Entwicklung nicht wichtig genug einschätzen. Es ist für diese Akteure enorm wichtig, die insolvenzrechtlichen Wirkungszusammenhänge zu kennen und sich darauf einzustellen. Die Situation in den USA zeigt dies exemplarisch“.

Die überörtliche Sozietät Anwaltskanzlei Siemon - Insolvenzverwalter. Rechtsanwälte. Steuerberater -, ist u.a. an den Standorten Köln, Düsseldorf, Berlin, Frankfurt a. M. und Dortmund tätig. Die Anwaltskanzlei Siemon verfügt über eine langjährige Expertise bei der Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen sowie auf den Gebieten der Insolvenzverwaltung und Insolvenzplanerstellung und war in wichtigen internationalen Konzerninsolvenzverfahren beratend tätig (www.kanzlei-siemon.de).

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