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06.07.2016 | BBL Bernsau Brockdorff & Partner | Mitteilung der Pressestelle
DF Deutsche Forfait AG - Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung erfolgreich beendet

Köln, 05.07.2016 Das Amtsgericht Köln hat mit Beschluss vom 01. Juli 2016 das Insolvenzverfahren aufgehoben, nachdem die Gläubiger dem vom Unternehmen eingereichten Insolvenzplan zugestimmt haben und ein Investor neue Aktien nach einem Kapitalschnitt übernimmt. Der Insolvenzplan sieht den vollständigen Erhalt der Gesellschaft vor. Die Gläubiger werden unter anderem aus dem Einzug von Forderungen aus einem Restrukturierungsportfolio befriedigt.

Die DF Deutsche Forfait AG hatte aufgrund einer finanziellen Schieflage im September 2015 ein Schutzschirmverfahren nach § 270 b InsO eingeleitet. Dieses Schutzschirmverfahren war notwendig geworden, da die Gesellschaft unverschuldet für einige Monate auf eine Sanktionsliste des USFinanzministeriums geriet und damit über einen längeren Zeitraum keine Geschäfte geführt werden konnten. Nach Aufhebung der Sanktion wurden verschiedene Restrukturierungsmaßnahmen umgesetzt, die jedoch innerhalb des engen Zeitrahmens für die Rekapitalisierung nicht die erhoffte Wirkung hatten. Die Insolvenzspezialisten von BBL Bernsau Brockdorff haben die Eigenverwaltung begleitet und zudem in enger Abstimmung mit dem vom Insolvenzgericht bestellten Sachwalter, Rechtsanwalt Dr. Jörg Nerlich, sowie den Rechtsanwälten Honert & Partner, den Gesellschaftsrechtlern der DF Deutschen Forfait AG, einen Insolvenzplan entworfen, der neben einer nicht unerheblichen Quote für die Gläubiger auch einen Kapitalschnitt sowie eine Bar- und Sachkapitalerhöhung vorsieht.

Die DF Deutsche Forfait AG ist mit dem Insolvenzplan vollständig entschuldet und muss nach dem Modell des Insolvenzplanes in Zukunft die Bestandsforderungen einziehen, die dann über ein Treuhandmodell an die Gläubiger ausgekehrt werden. Mit den beiden Kapitalerhöhungen ist es der Deutschen Forfait ab sofort ermöglicht, ihr operatives Geschäft mit neuem und unbelastetem Kapital aufzunehmen.

In dem Insolvenzplan wurden alle Sanierungsinstrumente des ESUGs eingesetzt. Es wurde nicht nur ein Schutzschirmverfahren mit Eigenverwaltung eingeleitet, die auch im eröffneten Verfahren beibehalten wurde, vielmehr wurden in dem Insolvenzplan erhebliche gesellschaftsrechtliche Schritte umgesetzt, die mit Hilfe der neuen Vorschriften der Insolvenzordnung möglich waren. Das Kapital wurde auf 10 % herabgesetzt und über die entsprechenden Kapitalmaßnahmen konnte der DF Deutsche Forfait AG erhebliches Kapital zugeführt werden.

Insgesamt wurden in diesem Verfahren die schwierigen und teilweise auch in der Praxis noch nicht umgesetzten Werkzeuge des ESUGs optimal für die Gläubiger, aber auch für den Erhalt des Unternehmens eingesetzt.

Neben diesen Umgestaltungsmaßnahmen wurden die Gläubiger mit einer wesentlich höheren Quote bedacht, als dies bei einer Zerschlagung des Unternehmens der Fall gewesen wäre.

Folgende Rechtsanwälte waren tätig:

Für die Eigenverwaltung: BBL Bernsau Brockdorff & Partner Rechtsanwälte PartGmbB

Dr. Georg Bernsau, Dr. Alexander Höpfner, Steffen Schneider, Hans Beyer (alle Frankfurt am Main)

Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht: Honert & Partner

Dr. Jürgen Honert, Dr. Thomas Grädler (alle München)

Sachwaltung: GÖRG Rechtsanwälte

Dr. Jörg Nerlich, Dr. Anja Commandeur, Alexander Römer

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