Pressemitteilungen

24.04.2015 | BBL Bernsau, Brockdorff & Partner | Mitteilung der Pressestelle
Gläubiger stimmen Insolvenzplan bei Schneekoppe zu

– Gericht hat Insolvenzplan bereits bestätigt –

– Wichtiger Meilenstein für eine nachhaltige Sanierung –

Buchholz, 23.04.2015. Im Schutzschirmverfahren bei Schneekoppe haben die Gläubiger mit großer Mehrheit dem von der Geschäftsführung vorgelegten Insolvenzplan zugestimmt. Das Insolvenzgericht in Tostedt hat den Plan auch bereits bestätigt. Vor diesem Hintergrund geht das Unternehmen derzeit davon aus, dass die Aufhebung des Insolvenzverfahrens spätestens im Juni erfolgen kann.

Schneekoppe-Geschäftsführer Markus Klein äußert sich erfreut über das positive Ergebnis: „Die Zustimmung der Gläubiger ist ein entscheidender Schritt in eine wirtschaftlich erfolgreiche Zukunft. Unsere bereits eingeleitete Neupositionierung von Schneekoppe können wir damit weiter fortführen.“

Aufhebung des Insolvenzverfahrens

Sanierungsgeschäftsführer Rechtsanwalt Andreas Liebaug von der Kanzlei BBL Bernsau, Brockdorff & Partner ergänzt: „Mit dem Einverständnis der Gläubiger zu dem Insolvenzplan steht das Insolvenzverfahren nun kurz vor seinem Abschluss. Das Ergebnis der Abstimmung zeigt, dass wir mit der konsequenten Neuausrichtung von Schneekoppe auf dem richtigen Weg sind.“

Auch Sachwalter Rechtsanwalt Dr. Malte Köster von der Kanzlei Willmer & Partner zeigt sich zufrieden: „Die Bestätigung des Insolvenzplans ist ein wichtiger Meilenstein für Schneekoppe. Die Grundlagen für eine nachhaltige Sanierung sind jetzt geschaffen.“

Am 22. April 2015 hatte im Amtsgericht Tostedt die Gläubigerversammlung zur Abstimmung zu dem vorgelegten Insolvenzplan stattgefunden. Das Einverständnis der Gläubiger war entscheidend dafür, dass der Insolvenzplan in Kraft treten kann. Das Schneekoppe-Insolvenzverfahren kann nun in Kürze aufgehoben werden.

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