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18.09.2017 | BBORS Kreuznacht Rechtsanwälte | Mitteilung der Pressestelle
Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vöcker + Co. Hotel- und Objektkonzepte GmbH (V/KS)

Basisdaten

1. Vöcker + Co. Hotel- und Objektkonzepte GmbH (Generalübernehmer zur Sanierung „Hotel Reichshof, Hamburg“)

- Sitz: Ahaus

- Handelsregister: Amtsgericht Coesfeld, HRB 9350

- Insolvenzantrag: gestellt am 29. Dezember 2015 beim Amtsgericht - Insolvenzgericht - Münster / Westfalen

- Anordnung vorläufiges Insolvenzverfahren: 29. Dezember 2015 (Az: 77 IN 87/15)

- Eröffnung des Insolvenzverfahrens: 01. März 2016 (Az: 77 IN 87/15)

- Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht, Kanzlei BBORS Kreuznacht Rechtsanwälte, Münster

- Geschäftsführer:

• Ludwig Vöcker
• Christian van Almsick

- Forderungsanmeldungen zur Insolvenztabelle: insgesamt 131 Gläubiger (ohne Nachmeldungen)

2. NKS Hospitality II S.a.r.l. (Auftraggeber zur Sanierung “Hotel Reichshof, Hamburg”)

3. Projektentwickler: Event Holding GmbH & Co. KG

4. Hotel Reichshof, Hamburg

- Betreiber: Event / RH Operations GmbH & Co. KG

- Franchisegeber: Hilton

- Betriebstyp: Kategorie 4****

- Bauzeit / Sanierungszeit: 13 Monate

- Zimmeranzahl: 278 Zimmer

- Prämierungen: Gewinner “Hotelimmobilie des Jahres 2016“ Reichshof, Hamburg CURIO Collection by Hilton (forumhotel)

Erläuterungen

Zwischen der Vöcker + Co. Hotel- und Objektkonzepte GmbH als Generalübernehmer einerseits und der NKS Hospitality II S.a.r.l. als Auftraggeberin andererseits wurden in der Zeit von April 2014 bis März 2015 mehrere Verträge über die umfassende Sanierung des Objektes „Hotel Reichshof“ in Hamburg geschlossen. Eigentümerin des Objektes ist ebenfalls die NKS Hospitality II S.a.r.l. Nach 13 monatiger Sanierungszeit wurde das „Hotel Reichshof“ im Juli 2015 offiziell eröffnet. Es folgte der Gewinn des Preises „Hotelimmobilie des Jahres 2016“ Reichshof Hamburg CURIO Collection by Hilton (forumhotel).

Die Vöcker + Co. Hotel- und Objektkonzepte GmbH, bzw. nunmehr der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht aus der Kanzlei BBORS Kreuznacht, Münster, macht aus dem Auftrag gegenüber der NKS Hospitality II S.a.r.l. als Auftraggeberin noch insgesamt eine Restforderung in Höhe von rund 6.368.000.00 EUR geltend. Diesbezüglich wurden bereits im Herbst 2015 außergerichtliche Vergleichsgespräche geführt, die jedoch ohne Ergebnis beendet werden mussten. Im Zuge dessen wurde noch vor Insolvenzantragstellung durch den anwaltlichen Vertreter der Vöcker + Co. Hotel- und Objektkonzepte GmbH, Herrn Dr. André Herchen aus der Kanzlei Baumeister, Münster, zur Absicherung der geltend gemachten Forderung auf der im Eigentum der NKS Hospitality II S.a.r.l. stehenden Immobilie „Hotel Reichshof“ eine Sicherungshypothek zu rund 5.700.000,00 EUR im Grundbuch eingetragen. Ein Rechtsmittel wurde hiergegen nicht eingelegt.

Da der Ausgleich der Restforderung ausblieb, war die Vöcker + Co. Hotel- und Objektkonzepte GmbH sodann gezwungen, am 29. Dezember 2015 Insolvenzantrag beim Amtsgericht - Insolvenzgericht - Münster zu stellen. Dies, obwohl es sich bei der Vöcker + Co. Hotel- und Objektkonzepte GmbH bis dahin um ein kerngesundes Unternehmen gehandelt hat, das fortlaufend Jahresüberschüsse erzielen konnte. Noch im Jahr 2014 wurden Umsatzerlöse in Höhe von rund 10.820.000,00 EUR erzielt mit einem Jahresüberschuss von rund 220.000,00 EUR. Das Geschäftsjahr 2014 endete mit einem Eigenkapital von über 2 Mio. EUR, was einer Eigenkapitalquote von 43,21 % entsprach. Die wirtschaftliche Situation der Vöcker + Co. Hotel- und Objektkonzepte GmbH deutete bis dahin also keinesfalls auf eine Insolvenzlage hin.

Aufgrund des Ausbleibens der Restforderung und der Notwendigkeit der Insolvenzantragstellung blieben zwangsläufig auch Forderungen von Subunternehmern und Handwerkern unbeglichen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag „Hotel Reichshof, Hamburg“ für die Vöcker + Co. Hotel- und Objektkonzepte GmbH gearbeitet haben. Insgesamt werden von 131 Gläubigern Forderungen in Höhe von rund 9.186.000,00 EUR über die Insolvenztabelle geltend gemacht, zzgl. von der NKS Hospitality II S.a.r.l. angemeldeter Gegenforderungen aus dem Auftrag „Hotel Reichshof, Hamburg“ in Höhe von rund 7.890.000,00 EUR, die aus den nachfolgend dargestellten Gründen bestritten wurden.

Begründet wurde die Nichtzahlung der Restforderung durch die Auftraggeberin im Wesentlichen mit behaupteten Mängeln, die nach unserer Ansicht bis heute nicht substantiiert dargelegt oder nachgewiesen wurden. Auch ein diesbezüglich von der Auftraggeberin bzw. deren anwaltlichen Vertretern angekündigtes Sachverständigengutachten wurde nicht vorgelegt. Die NKS Hospitality II S.a.r.l. hat demgegenüber beim Insolvenzverwalter Dr. Kreuznacht zur Insolvenztabelle insgesamt Gegenforderungen in Höhe von rund 7.890.000,00 EUR angemeldet, wovon rund 3.247.000,00 EUR auf behauptete Mängelbeseitigungskosten und rund 4.424.000,00 EUR auf einen behaupteten entgangenen Gewinn entfallen. Auch die Forderungsanmeldung war nach unserer Prüfung im Hinblick auf die geltend gemachten Mängel und Folgeschäden unsubstantiiert und demzufolge zu bestreiten. Das zwischenzeitlich mehrfach angekündigte und auch vom Insolvenzverwalter angeforderte Sachverständigengutachten zur Untermauerung der behaupteten Mängel und Folgeschäden wurde nach wie vor nicht vorgelegt.

Da insbesondere auch die Handwerksbetriebe und Subunternehmer, die über die Vöcker + Co. Hotel- und Objektkonzepte GmbH für das Objekt „Hotel Reichshof, Hamburg“ gearbeitet haben, auf Zahlungen der Auftraggeberin angewiesen waren, wurde seitens des damals vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Frank Kreuznacht im vorläufigen Insolvenzverfahren nochmals versucht, eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen. Im Zuge dessen wurde ein gemeinsamer Gesprächstermin mit den anwaltlichen Vertretern der Auftraggeberin durchgeführt, der jedoch ebenfalls ergebnislos verlief. Auf im Nachgang hierzu nochmals angebotene Gesprächstermine zur Herbeiführung einer einvernehmlichen Lösung - auch im Sinne der Handwerksbetriebe bzw. Subunternehmer - ging die NKS Hospitality II S.a.r.l. bzw. deren anwaltliche Vertreter nicht ein. Dies, obwohl die für das Objekt „Hotel Reichshof, Hamburg“ tätigen Handwerksbetriebe und Subunternehmer angeboten hatten, Mängel zu beseitigen, sofern diese denn konkret benannt werden und die Möglichkeit eingeräumt wird, diese in Augenschein zu nehmen.

All dies führte jedoch zu keinem Ergebnis mit der Folge, dass der Insolvenzverwalter Dr. Kreuznacht nunmehr gezwungen ist, beim Landgericht Hamburg, Zahlungsklage zu erheben. Die Klagesumme beläuft sich auf rund 6.368.000,00 EUR.

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