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30.01.2019 | BBORS Kreuznacht Rechtsanwälte | Mitteilung der Pressestelle
SD Automotive GmbH - Eigenverwaltungsverfahren zur Zukunftssicherung

Georgsmarienhütte, den 25. Januar 2019:

Die Geschäftsführer Markus Dröge und Wilfried Seltmann wollen die Einleitung eines Eigenverwaltungsverfahrens nutzen, um die SD Automotive GmbH, ein international agierendes Unternehmen im Bereich des Prototypen-, Modell- und Werkzeugbaus sowie des Karosseriebaus für die Automobilindustrie, der deutlich veränderten Marktsituation anzupassen und für die Herausforderungen einer sich drastisch verändernden automobilen Zukunft gestärkt aufzustellen. Das Amtsgericht Osnabrück hat dem Antrag der Geschäftsleitung vom 25. Januar 2019 zugestimmt und ein Eigenverwaltungsverfahren angeordnet. Der Geschäftsbetrieb der SD Automotive GmbH läuft uneingeschränkt weiter.

„Der Automobilmarkt erfährt derzeit eine tiefgreifende Veränderung hin zur E-Mobilität und alternativen Antriebstechniken. Dies zieht einen strukturellen Wandel im Zulieferbereich nach sich, eröffnet aber auch Chancen mit Blick auf die Entwicklung neuartiger Modelle und zukunftsorientierter automobiler Konzepte. Gleichzeitig werden wir als Automobilzuliefererunternehmen von den Problemen der jüngeren Vergangenheit eingeholt. Dies macht es für uns erforderlich, über das Eigenverwaltungsverfahren die SD Automotive GmbH der veränderten Marktsituation anzupassen“, führen die Geschäftsführer Markus Dröge und Wilfried Seltmann zu der nunmehr eingetretenen Situation aus. „Projektverschiebungen und das vollständige Aussetzen von Neuprojekten führte zuletzt dazu, dass das Unternehmen mit seinen vorhandenen Kapazitäten nicht mehr wirtschaftlich ausgelastet werden konnte“, ergänzt Markus Dröge.

„Die SD Automotive GmbH ist mit ihrem Entwicklungs- und Produktionsstandorten in Georgsmarienhütte jedoch als zuverlässiges und innovatives Unternehmen im Bereich des Prototypen-, Modell- und Karosseriebaus bekannt und bei den Kunden geschätzt. Insbesondere diese zukunftsorientierten Bereiche unseres Unternehmens wollen wir nutzen, um die anstehenden Entwicklungen hin zu alternativen Antriebstechniken zu begleiten und als wettbewerbsfähiges Unternehmen im Markt aufzutreten“, betonen Dröge und Seltmann.

Die SD Automotive GmbH zählt im Wesentlichen international tätige Automobilhersteller mit Sitz in Europa zu ihren Kunden, bedient über eine Tochtergesellschaft aber auch den US-amerikanischen Markt.

Das Unternehmen beschäftigt in zwei Werken in Georgsmarienhütte sowie angeschlossenen Lägern ca. 500 Mitarbeiter und zählt somit zu einem der größten Arbeitgeber in der Region.

Während des Eigenverwaltungsverfahrens wird das Unternehmen durch die Geschäftsführer Dröge und Seltmann verantwortlich fortgeführt.

Unterstützt wird die Geschäftsleitung durch die restrukturierungserfahrenen Rechtsanwälte Dr. Frank Kreuznacht und Thore Voß (BBORS Kreuznacht Rechtsanwälte), die sich seit mehr als 20 Jahren als Berater und Sachwalter / Insolvenzverwalter mit der Durchführung von Unternehmenssanierungen außerhalb und innerhalb von gerichtlichen Verfahren erfolgreich befassen. Beide sind mit der Durchführung von Eigenverwaltungsverfahren und Insolvenzverfahren im Bereich „Automotive“ vertraut und verfügen über eine entsprechende Branchenerfahrung.

Als vorläufigen Sachwalter setzte das Gericht in Abstimmung mit den maßgeblichen Gläubigern Herrn Rechtsanwalt Hans-Peter Burghardt, Herford, ein, der ebenfalls über eine umfangreiche Sanierungsexpertise verfügt. Rechtsanwalt Burghardt hat in diesem Zusammenhang insbesondere auch Verfahren im Bereich „Automotive“ in der Funktion als Insolvenzverwalter oder Sachwalter begleitet und verfügt demzufolge ebenfalls über eine entsprechende Branchenerfahrung.

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