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02.12.2014 | BDIU II Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. | Mitteilung der Pressestelle
BDIU-Umfrage zum Jahresende: Zahlungsverhalten aktuell noch gut, aber schwächt sich nächstes Jahr ab – Immer mehr Firmen von Insolvenzanfechtungen betroffen – Brüsseler Datenschutzgesetz erschwert es Gläubigern, an ihr Geld zu kommen

Berlin, 2. Dezember 2014 – Im Gefolge der Konjunkturabschwächung droht Gläubigern aus der ganzen Wirtschaft zusätzliches Ungemach. Der Rückgang bei den Unternehmensinsolvenzen setzt sich 2015 nicht mehr fort. Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) prognostiziert – wie in diesem Jahr – rund 24.500 Firmenpleiten (2013: 25.995). Zudem wird sich das Zahlungsverhalten 2015 wieder verschlechtern: 42 Prozent der Inkassounternehmen erwarten das in ihrer aktuellen Umfrage. Vor allem ältere Verbraucher über 65 Jahre werden dann schlechter bezahlen (72 Prozent der Inkassounternehmen prognostizieren das).

Aktuell ist das Zahlungsverhalten zwar noch gut. Aber vor allem Unternehmen mit B2C-Geschäft mit Verbrauchern haben derzeit Probleme mit dem Zahlungsverhalten der Kunden, zum Beispiel Online- und Versandhändler (laut 37 beziehungsweise 32 Prozent der Inkassounternehmen), Energieversorger (36), Wohnungsvermieter (36), Fitnessstudios (35) und die Dienstleistungsbranche allgemein (32 Prozent). Ohnehin schwankt die private Zahlungsmoral über das Jahr. „Im Dezember bleiben erfahrungsgemäß die meisten Zahlungen aus. Vermutlich wird das Geld dann doch eher für den Kauf der Weihnachtsgeschenke genutzt“, so Marion Kremer, Vizepräsidentin des BDIU.

Hauptgrund, warum private Schuldner derzeit nicht zahlen, ist Überschuldung. 78 Prozent der Inkassounternehmen melden das. 70 Prozent sagen, dass ein unkontrolliertes Konsumverhalten der Grund für ausbleibende Verbraucherzahlungen ist. Hinzu kommt: Nur wenige Monate nach Inkrafttreten eines neuen Insolvenzrechts meldet nun bereits jedes fünfte Inkassounternehmen, dass Überschuldete schneller ein Privatinsolvenzverfahren anstreben – und sich nicht mehr um einen gütlichen außergerichtlichen Ausgleich mit ihren Gläubigern bemühen. Hintergrund: Unter bestimmten Umständen können Überschuldete schon nach drei Jahren eine Restschuldbefreiung bekommen. Vorher galten sechs Jahre. „Für unredliche Konsumenten entsteht der Eindruck, dass sie relativ risikolos Schulden machen könnten“, kritisiert BDIU-Präsident Wolfgang Spitz. Die Folge: „Viele haben offenbar in den vergangenen Monaten ihr Verhalten verändert.“

Noch ist die Zahl der Verbraucherinsolvenzen rückläufig. Bis Ende des Jahres werden 89.000 erwartet (2013: 91.200). Für 2015 rechnen die Inkassounternehmen aber mit mehr. Bis zu 95.000 seien möglich.

In ihrer Umfrage haben sich die Inkassofirmen die Rechnungstreue älterer und jüngerer Verbraucher genauer angeschaut. 49 Prozent melden, dass 18- bis 24-Jährige schlechter zahlen als über 25-Jährige. Dabei dominieren Konsumschulden. 91 Prozent der Inkassounternehmen berichten, dass unter 25-jährige Schuldner Verbindlichkeiten bei Telekommunikationsunternehmen haben. „Konsumschulden sind dumme Schulden“, kritisiert Marion Kremer. „Man gibt Geld aus für Dinge die nicht werthaltig sind.“

Über 25-jährige Konsumenten haben dagegen vor allem Verbindlichkeiten bei Banken und Kreditinstituten (77 Prozent der Inkassounternehmen bestätigen das).

Aktuell leiden viele Firmen unter Anfechtungen durch Insolvenzverwalter, die Gelder zurückfordern, die teilweise schon vor zehn Jahren gezahlt wurden. 69 Prozent der Inkassounternehmen sind von solchen Anfechtungen betroffen. In vier Fünfteln dieser Fälle wurden bereits erhaltene Gelder zurückgeführt. „Gerade für kleine und mittlere Gläubigerunternehmen kann das schwierig werden“, so BDIU-Präsident Spitz. „Es geht meist um mindestens vierstellige Beträge. Die Firmen sind also dazu gezwungen, große Rücklagen zu bilden, um sich auf den ungewissen Fall einer Anfechtung vorzubereiten – das ist Liquidität, die dem Wirtschaftskreislauf fehlt.“ Spitz fordert, das Anfechtungsrecht so zu ändern, dass die Frist für Rückforderungen von jetzt zehn auf in der Regel nur noch maximal drei Jahre reduziert wird. „Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung zugesichert, das Anfechtungsrecht im Interesse der Planungssicherheit des Geschäftsverkehr sowie des Vertrauens der Arbeitnehmer in ausgezahlte Löhne auf den Prüfstand zu stellen. Diesen Ankündigungen müssen nun zügig Taten folgen.“

Weiterhin mahnt die Branche die Politik zu Augenmaß im europäischen Datenschutzrecht. Bereits seit längerem ist in der EU eine Reform der Rechtsgrundlagen für den Umgang mit personenbezogenen Daten in der Diskussion. Geplant ist eine von Brüssel zu beschließende Verordnung, die – sollte sie in Kraft treten – nicht mehr durch den Bundestag verändert werden könnte. Spitz: „Was wir hier aus Europa hören, ist schlichtweg alarmierend. Bestehende, legitime und für die gesamte Wirtschaft nötige Geschäftsmodelle stehen auf der Kippe. Einige Vorschriften, die derzeit diskutiert werden, könnten sogar das ‚Aus‘ für Auskunfteien bedeuten. Das beschneidet die Möglichkeit für jedes Unternehmen und jeden Geschäftsmann, sich durch Bonitätsabfragen vor Abschluss von Geschäftsverbindungen vor hohen Forderungsausfällen zu schützen. Aber mehr noch: Gläubigern wäre es so gut wie unmöglich, Inkassounternehmen mit der Durchsetzung ihrer Rechte zu beauftragen.“

Hintergrund sind aktuelle Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Informationsaustausch und Datenschutz“ (DAPIX) des EU-Ministerrats. Diese sehen vor, dass Unternehmen, bevor sie personenbezogene Daten an einen berechtigten Dritten weiterreichen, künftig unbedingt das Einverständnis der jeweiligen Person einholen müssen und dieses Einverständnis jederzeit widerrufen werden kann. Praktisch könnte das bedeuten, dass wenn ein Gläubiger eine offene Rechnung ein- oder mehrmals angemahnt hat, er nun noch einmal an seinen Schuldner herantreten müsste, damit dieser sein Einverständnis zur Weitergabe seiner Daten an ein Inkassounternehmen erklärt. „Das ist doch völlig absurd und absolut lebensfremd“, beklagt Spitz. „Inkassounternehmen führen jedes Jahr der Wirtschaft mehr als fünf Milliarden Euro an Liquidität wieder zurück. Das ist konkret bedroht, sollte diese Vorlage als Verordnung europäisches und damit auch unmittelbar geltendes deutsches Recht werden.“

Spitz weiter: „Keine Frage: Der Schutz persönlicher Daten ist enorm wichtig. Aber Europa läuft hier Gefahr, weit über das Ziel hinauszuschießen und die Wirtschaft als Ganzes zum Kollateralschaden zu machen. Eine Datenschutzgrundverordnung muss daher ausdrücklich die Weitergabe von Schuldner- beziehungsweise Rechnungsinformationen an Inkassounternehmen erlauben.“

Alle Ergebnisse der Inkasso-Umfrage Dezember 2014 und ausführliche Kommentierungen der Inkassowirtschaft unter: www.inkasso.de

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