Pressemitteilungen

10.06.2020 | | Mitteilung der Pressestelle
BONITA geht unter den Schutzschirm

- Corona-Lockdown zwingt Modeunternehmen in Sanierungsverfahren -

- Konsequente Fortsetzung der Restrukturierung -

- ‚Best Ager‘ Kundin steht wieder im absoluten Fokus -

- Positive Umsatzentwicklung seit Wiedereröffnung aller Stores -

Hamminkeln/Hamburg, 09.06.2020. Das Modeunternehmen BONITA GmbH (‚BONITA‘) mit Sitz in Hamminkeln setzt seinen Sanierungskurs mit Nachdruck fort. Das Traditionsunternehmen hat am 08.06.2020 beim Amtsgericht Hamburg ein Schutzschirmverfahren eingeleitet. Das Gericht hat die Sanierungschancen von BONITA als positiv eingestuft und mit Beschluss vom 09.06.2020 das Schutzschirmverfahren zugelassen.

Die Modemarke BONITA ist seit über 50 Jahren im ‚Best Ager‘-Segment der Damenoberbekleidung etabliert. Das Unternehmen betreibt über 700 Verkaufsorte (Point of Sales) - eigene Filialen sowie Shop in Shops - mit Schwerpunkt in Deutschland und den Nachbarländern Österreich, Schweiz, Belgien sowie den Niederlanden. Seit 2012 ist BONITA eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der TOM TAILOR SE mit Sitz in Hamburg.

Erhebliche Umsatzausfälle durch Corona-Lockdown

Die behördlich angeordneten Ladenschließungen im Zuge der Corona-Krise hatten auch bei BONITA zu erheblichen Umsatzausfällen geführt. Daher hatte sich die Unternehmensgruppe in den letzten Wochen intensiv um eine Staatsbürgschaft bemüht. Nachdem diese nicht im erforderlichen Umfang genehmigt wurde, hat sich BONITA aufgrund drohender Zahlungsunfähigkeit unter den gerichtlichen Schutzschirm begeben. Bei dem Schutzschirmverfahren handelt es sich um ein besonderes Verfahren zur Sanierung des Unternehmens in Eigenverwaltung. Die Geschäftsführung bleibt im Amt und ist weiterhin uneingeschränkt handlungs- und weisungsbefugt. Die BONITA-Geschäftsführer Karsten Oberheide und Aldo Spaanjaars werden dabei durch die erfahrenen Sanierungsexperten Rechtsanwalt Dr. Thorsten Bieg, Rechtsanwalt Prof. Dr. Gerrit Hölzle (beide Kanzlei Görg) und Rechtsanwalt Detlef Specovius (Kanzlei Schultze & Braun) unterstützt. Als Sanierungsgeschäftsführer (CRO) sind sie in die Geschäftsführung von BONITA eingetreten.

Zügige Unternehmenssanierung in Eigenverwaltung

„Wir sind überzeugt von einer erfolgreichen Zukunft der Marke BONITA! Hierfür haben wir bereits Ende 2018 die Weichen gestellt und ein Sanierungskonzept entwickelt. Das können wir unter dem Schutzschirm jetzt noch konsequenter und schneller umsetzen. Gemeinsam mit unserem hochmotivierten BONITA-Team werden wir den Neustart schaffen“, sagt Geschäftsführer Karsten Oberheide. Ziel sei es, das gerichtliche Sanierungsverfahren zügig mit einem Insolvenzplan abzuschließen, so Oberheide. Diesen wird die Geschäftsführung innerhalb der nächsten drei Monate erarbeiten und dem Gericht vorlegen.

Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz (Kanzlei White & Case) bestellt. Der vorläufige Sachwalter wird als verlängerter Arm des Gerichts die Geschäftsführung im Rahmen des Schutzschirmverfahrens beaufsichtigen und konstruktiv begleiten. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den nächsten drei Monaten durch das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit gesichert.

Konsequente Umsetzung des Sanierungskonzeptes

Im Zuge des Schutzschirmverfahrens wird die Geschäftsführung den bereits Ende 2018 eingeleiteten Sanierungskurs von BONITA konsequent fortsetzen. Alle Geschäftsprozesse und Kostenstrukturen stehen auf dem Prüfstand. Dazu zählt auch das Filialnetz. Das BONITA Management wird dazu Gespräche mit den Vermietern aufnehmen.

Im Zentrum des Handelns steht seit Ende 2018 neben weitreichenden Kostenoptimierungen wieder die Konzentration auf die loyale Zielgruppe der Marke BONITA. Mit attraktiven Kollektionen trägt die Marke dem hohen Anspruch ihrer Kundinnen nach Qualität, guten Passformen und dem Wunsch nach viel­seitiger Kombinierfähigkeit wieder Rechnung.

Die zielgerichtete Umsetzung des Sanierungskonzeptes hat erste Erfolge gezeigt. So hatten sich die Umsätze und Erträge bei BONITA wieder stabilisiert. Die positiven Ergebnisse wurden durch die Corona-Pandemie in den letzten Wochen allerdings zunichte gemacht. „Wir blicken jetzt nach vorne. BONITA hat ein erfolgreiches Reopening-Konzept, das unsere treuen Kundinnen wieder in die Stores geholt und begeistert hat. Das zeigen auch die Verkaufszahlen seit der Wiedereröffnung. Sie haben unsere Erwartungen weit übertroffen und machen Hoffnung“, sagt Geschäftsführer Karsten Oberheide.

Liste der beteiligten Anwälte

GÖRG:
RA Dr. Thorsten Bieg (CRO)
RA Prof. Dr. Gerrit Hölzle (CRO)
RA Dr. Holger Rhode (Insolvenzverwaltung)
RA Harald Ick (M&A)
RA Dr. Karl-Friedrich Curtze (Insolvenzrecht)

Schultze & Braun:
RA Detlef Specovius (CRO, Insolvenzrecht, Federführung)
RA Michael Böhner (Insolvenzrecht)
StB Sebastian Knabe (Insolvenzrecht)
RA Joachim Zobel (Arbeitsrecht, Nürnberg)
Alexander von Sänger (Arbeitsrecht, Nürnberg)
RAin Dr. Annerose Tashiro (Internationales Recht)
WP / StB Guido Koch (Liquiditätsplanung, Berlin)

White & Case:
RA Dr. Sven-Holger Undritz (Vorläufiger Sachwalter)
RAin Dr. Ellen Meyer-Sommer (Insolvenzrecht)
RA Dr. Henning Mordhorst (Insolvenzrecht)

Über Bonita

Die 1969 gegründete Modemarke BONITA ist im Bereich der Kombi-Mode für die ‚Best Ager‘ Kundinnen angesiedelt. Die Kombinierbarkeit von Kleidungsstücken in hochwertiger Qualität zu immer neuen Outfits bildet das Herzstück der Mode von BONITA und die Basis für die Kollektionen. So werden die Kollektionen ausschließlich für BONITA kreiert und gefertigt und zeichnen sich vor allem durch liebevolle Details, perfekte Passform und außergewöhnliche Farbgenauigkeit aus. Eine freundliche und kompetente Kundenberatung ist Teil der Unternehmensphilosophie. BONITA betreibt 676 Filialen, 61 Shop-in-Shops und ist neben dem Kernmarkt Deutschland auch in Österreich, der Schweiz, in den Beneluxstaaten aktiv. Das Unternehmen beschäftigt 2.779 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Weitere Informationen unter: www.bonita.de

Über GÖRG

GÖRG gehört zu Deutschlands führenden unabhängigen Wirtschaftskanzleien. An fünf zentralen Standorten in Hamburg, Berlin, Köln, Frankfurt/M. und München sowie in bundesweit 23 weiteren Insolvenzverwaltungsbüros sind mehr als 290 hochspezialisierte Berufsträger tätig. Unter ihnen zahlreiche Insolvenz- und Restrukturierungsexperten, die bereits bundesweit in namhaften Insolvenz- und Sanierungsverfahren auf sich aufmerksam gemacht haben. Weitere Informationen unter: www.goerg.de

Über Schultze & Braun

Schultze & Braun ist ein führender Dienstleister für Insolvenzverwaltung und Beratung im Sanierungs- und Insolvenzrecht. Mit rund 700 Mitarbeitern an mehr als 40 Standorten in Deutschland und dem europäischen Ausland unterstützt Schultze & Braun Unternehmen vor Ort, bundesweit und international in allen rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Weitere Informationen unter: www.schultze-braun.de

Über White & Case

Als internationale Wirtschaftskanzlei mit umfassender Insolvenz- und Restrukturierungspraxis zählt die White & Case LLP Insolvenzverwaltung zu den führenden Insolvenzverwalterkanzleien in Deutschland. Bundesweit ist die Wirtschaftskanzlei mit einem renommierten Team von 16 Insolvenzverwaltern und mehr als 200 Mitarbeitern an über 20 Standorten vertreten. Während ihrer über 30-jährigen Tätigkeit hat die Wirtschaftskanzlei ihr juristisches und betriebswirtschaftliches Know-how in mehr als 10.000 Insolvenzverfahren unter Beweis gestellt – von Unternehmen jeder Größenordnung und in allen Branchen. Weitere Informationen unter: www.whitecaseinso.de

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