Pressemitteilungen

11.09.2013 | Bergdolt und Schubert | Mitteilung der Pressestelle
Windreich-Insolvenz - Anleihegläubiger der Windreich AG sollen ihre Ansprüche prüfen

Wie befürchtet stand die Windreich AG auf tönernen Füssen. Entgegen vollmundiger Versprechungen hat sich der Gründer und Geschäftsführer Willi Balz an der Realisierung von Großprojekten der Windenergie, wie Offshore-Windparks, wohl doch überhoben. Das Unternehmen hat beim Amtsgericht Esslingen Insolvenzantrag gestellt.

„Höchste Zeit, dass die Gläubiger gebündelt ihre Interessen wahrnehmen. Sowohl die Windreich AG, als auch die Bank Sarasin sollen nun endlich mit den Gläubigern reden“, fordert Rechtsanwältin Daniela Bergdolt. Es müsse zügig eine Gläubigerversammlung einberufen werden, um die Interessen geschädigter Anleger zu bündeln. Außerdem muss ein Gläubigerausschuss einberufen werden. Die Anwältin fordert sämtliche Gläubigervertreter und insbesondere die Bank Sarasin auf, ein tragfähiges Konzept zu erarbeiten, das allen Interessen gerecht wird. „Die Anleihegläubiger dürfen hier nicht schlecht behandelt werden, nachdem sie Windreich ihr gutes Geld gegeben haben“, so Bergdolt.

Zur Erinnerung: Ab dem Jahr 2010 hat die Hauptgläubigerin der Windreich AG, die Schweizer Bank Sarasin, in großem Stil Anleihen an Anleger verkauft, die in erneuerbare Energien investieren wollten. „Dabei hat die Bank verschwiegen, dass sie selbst ein erhebliches Eigeninteresse an dem Verkauf der Anleihen hatte: Die Windreich AG stand bei ihr mit über 70 Millionen Euro in der Kreide“, erläutert Bergdolt. Im März 2013 besuchte die Staatsanwaltschaft die Windreich AG und Firmenchef Willi Balz. Grund: Seit 2011 hat Windreich Verbindlichkeiten von mehr als 300 Millionen Euro. Um die Lücken zu füllen, hat Balz möglicherweise in die Trickkiste gegriffen und Windparkprojekte an sich selbst oder Unterfirmen verkauft. Die Staatsanwaltschaft vermutete Bilanz- und Kursmanipulation. Nun musste die Windreich AG die Konsequenz ziehen. Das Unternehmen hat Insolvenzantrag gestellt. Wegen der Verspätung prüft die Kanzlei Bergdolt und Schubert eine Strafanzeige wegen Insolvenzverschleppung.

Schadenersatzansprüche bestehen aber auch gegen die Bank Sarasin: „Die Bank befand sich im Fall Windreich in einem massiven Interessenkonflikt. Für Anleger, die über Sarasin Windreich-Papiere gekauft haben, heißt das: Sie sollten nun dringend überlegen, ihre Ansprüche auf Schadenersatz gerichtlich durchzusetzen“, erläutert die Kapitalmarktanwältin Bergdolt. Ihre Kanzlei Bergdolt und Schubert vertritt eine Vielzahl geprellter Sarasin- Kunden und hat erste Klagen bei Gericht eingereicht. Erste zivilrechtliche Klagen der Kanzlei Bergdolt und Schubert gegen die Bank Sarasin auf Schadensersatz wegen Nicht- Offenlegung der Interessenskonflikte und verschwiegener Provisionen laufen.

Diejenigen Anleger, die über die Bank Sarasin gekauft haben, sollten dringend ihre Schadensersatzansprüche gegen die Bank geltend machen und sollten hierfür eine Fachkanzlei aufsuchen.

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