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14.10.2015 | Brinkmann & Partner | Mitteilung der Pressestelle
Insolvenzverfahren über „Europäische Vereinigung Vereidigter Edelmetallberater e. V.“ eröffnet

- Amtsgericht Berlin-Charlottenburg bestellt RA Thomas Kühn als Insolvenzverwalter der zahlungsunfähigen Vereinigung

- Insolvenzverwalter sieht mehr als 9 Millionen Euro Forderungen gegen „Bund Deutscher Treuhandstiftungen“

- Forderungsanmeldung ab sofort beim Insolvenzverwalter möglich, Amtsgericht bestimmt Anmeldefrist bis zum 2. Januar 2016

Berlin, 14. Oktober 2015. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat am vergangenen Mittwoch das Insolvenzverfahren über das Vermögen des „Europäischen Vereinigung Vereidigter Edelmetallberater e. V.“ (EVVE) eröffnet und Rechtsanwalt Thomas Kühn zum Insolvenzverwalter der zahlungsunfähigen Vereinigung bestellt.

Der „EVVE“ gehört einem Unternehmensgeflecht an, dessen Vermögen bei einer Großrazzia beschlagnahmt worden war. Infolgedessen meldete der „EVVE“ Insolvenz an. Kühn war vom Gericht zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und auch beauftragt worden, die Gläubigerinteressen zu wahren sowie durch ein Insolvenzgutachten die wirtschaftliche Lage des „EVVE“ zu ermitteln.

In dem jetzt bei Gericht vorgelegten Gutachten stellt Kühn dar, dass die Voraussetzungen vorliegen, um das Insolvenzverfahren zu eröffnen. Weiter geht daraus hervor, dass umfangreiche Forderungen der „EVVE“ gegen Organisationen des Unternehmensgeflechts – unter anderem gegen den „Bund Deutscher Treuhandstiftungen“ in Höhe von mehr als 9 Millionen Euro – bestehen.

Das Insolvenzgericht folgte Kühns Empfehlung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ermöglichte damit, Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden und bestimmte den 2. Januar 2016 als Ende der Anmeldefrist. Nach diesem Zeitpunkt sind Forderungsanmeldungen ebenfalls noch gegen weitere geringe Gerichtskosten möglich.

Alle Gläubiger, die sich bislang auf der Internetseite www.evve-tms.insolvenz-solution.de registriert haben, werden in den nächsten Tagen schriftliche Informationen zur Forderungsanmeldung erhalten. Jeder noch nicht registrierte Gläubiger der EVVE kann seine Forderung bis zum 2. Januar 2016 direkt beim Insolvenzverwalter anmelden. Um die hierzu erforderlichen Unterlagen zu erhalten, genügt eine eMail mit Nennung von Namen und Postanschrift an EVVE@brinkmann-partner.de.

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