Pressemitteilungen

22.12.2014 | Brinkmann & Partner | Mitteilung der Pressestelle
Kylie Minogue-Deutschlandtour - Insolvenzverfahren für Konzertveranstalter eröffnet

- ct creative talent GmbH mit Beschluss des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg im eröffneten Insolvenzverfahren

- Registrierte Kartenkunden erhalten innerhalb der nächsten Woche schriftliche Unterlagen zur Anmeldung von Forderungen

- Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle ab sofort möglich, Anmeldefrist 20.03.2015

Berlin, 19. Dezember 2014. Heute eröffnete das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Berliner Konzertveranstalters und bestellte Rechtsanwalt Thomas Kühn als Insolvenzverwalter (Beschluss 36c IN 4093/14).

In den vergangenen Wochen hatte Kühn ein Online-Registrierungssystem für die von der Insolvenz betroffenen Kunden aufgebaut. Auf diesem Weg erreichte er mehr als 90% der betroffenen Karteninhaber, die ab dem 22. Dezember 2014 auf dem Postweg alle Unterlagen zur Forderungsanmeldung erhalten werden.

Bislang noch nicht registrierte Gläubiger können diese Unterlagen jederzeit beim Insolvenzverwalter per eMail (creative-talent@brinkmann-partner.de) anfordern. Als letzten möglichen Tag der Forderungsanmeldung bestimmte das Insolvenzgericht den 20. März 2015.

„Darauf folgt das Prüfungsverfahren und Ende Mai 2015 folgen dazu dann die nächsten Informationen“, erläutert Kühn.

Hintergrund

Am 11. September 2014 hatte der Konzertveranstalter ct creative talent beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Konzertabsagen und niedrige Kartenvorverkaufszahlen hatten bei dem mittelständischen Veranstaltungsunternehmen wirtschaftliche Verluste verursacht und damit die drohende Zahlungsunfähigkeit herbeigeführt.

ct creative talent organisierte auch die diesjährige Deutschlandtour von Kylie Minogue, die infolge einer kurzfristigen Absage der Sängerin nicht zustande kam. Kühn erklärte, die bereits gezahlte Gage notfalls gerichtlich von der Künstlerin zurückerstreiten zu wollen.

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