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02.01.2017 | Buchalik Brömmekamp | Mitteilung der Pressestelle
AWO Mülheim nutzt Eigenverwaltungsverfahren zur Sanierung

- Sämtliche soziale Einrichtungen bieten ihr Leistungsspektrum uneingeschränkt weiter an

Mülheim an der Ruhr. 30.12.2016. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Kreisverband Mülheim an der Ruhr e.V. will sich durch ein Eigenverwaltungsverfahren sanieren. Einem entsprechenden Antrag des Vereins hat das Amtsgericht Duisburg zugestimmt. „Mit der Eigenverwaltung verfolgen wir das Ziel, den Verein fortzuführen und nachhaltig zu sanieren. Deshalb laufen alle Projekte weiter wie bisher. Insbesondere ist gewährleistet, dass sämtliche Spenden auch weiterhin zweckentsprechend verwendet werden“, erklärt Geschäftsführer Lothar Fink. Das Besondere des Eigenverwaltungsverfahrens ist, dass sowohl der bisherige Vorstand als auch der bisherige Geschäftsführer weiterhin im Amt bleiben und die Sanierung selbstständig durchführen. Dabei werden die Funktionäre durch die Sanierungsexperten der Wirtschaftskanzlei und Unternehmensberatung Buchalik Brömmekamp aus Düsseldorf begleitet. Vor Ort wird Herr Ass. iur. Volker Schreck aus dem Hause Buchalik Brömmekamp als sanierungserfahrener Interimsgeschäftsführer neben dem bisherigen Geschäftsführer Lothar Fink die Unternehmensleitung ergänzen. Zudem hat das Amtsgericht Duisburg Herrn Rechtsanwalt Horst Piepenburg von der Düsseldorfer Kanzlei Piepenburg - Gerling Rechtsanwälte als vorläufigen Sachwalter bestellt. Der Sachwalter übernimmt eine Aufsichtsfunktion und hat darüber hinaus die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu prüfen.

Die rund 220 Mitarbeiter wurden bereits in einer Mitarbeiterversammlung über das Verfahren informiert. Die Löhne und Gehälter sind über das Insolvenzgeld bis auf weiteres gesichert.

Hintergrund der wirtschaftlichen Schieflage des bereits 1920 gegründeten Vereins sind vor allem die seit Jahren nicht angepassten Zuschüsse und Leistungspreise, die mit der wirklichen Entwicklung der Sach- und Personalkosten nicht Schritt gehalten haben. Der gemeinnützige Verein hat sich deshalb zur Sanierung in Eigenverwaltung entschieden.

„Nach der Planinsolvenz wird die AWO Mülheim ertrags- und liquiditätsmäßig wieder gestärkt sein und wird so auch weiterhin ihr soziales Dienstleistungsspektrum vollumfänglich anbieten können“, blickt Sanierungsexperte Volker Schreck zuversichtlich in die Zukunft.

Das nun zu entwickelnde Sanierungskonzept mündet später in einen Insolvenzplan, in dem die Entschuldung und nachhaltige Fortführung des Vereins aufgezeigt wird. Dem Plan müssen die Gläubiger zustimmen. Danach wird er vom Amtsgericht Duisburg bestätigt.

Hintergrund: Die vorläufige Eigenverwaltung (§270a InsO)

Seit dem 1. März 2012 lässt die neue Insolvenzordnung auf Antragstellung eine sogenannte vorläufige Eigenverwaltung zu. In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung weiterhin im Amt und kann die Geschicke des Unternehmens weiter lenken. Anstatt eines vorläufigen Insolvenzverwalters wird ein vorläufiger Sachwalter bestellt. Der vorläufige Sachwalter hat hauptsächlich die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu prüfen und die Geschäftsführung zu überwachen. Im Einvernehmen mit den Gläubigern, dem vorläufigen Sachwalter und dem Insolvenzgericht will das Verfahren die Fortführung eines Unternehmens unter dem Schutz der Insolvenzordnung ermöglichen. Ziel des Verfahrens ist es, dem Unternehmen nach Möglichkeit den bisherigen Gesellschafterkreis zu erhalten und es nicht zu zerschlagen.

Deshalb soll das Unternehmen auch nicht verkauft (asset deal), sondern über einen Insolvenzplan entschuldet werden. Regelmäßig gehen Unternehmen deutlich gestärkt aus diesem Verfahren hervor, denn die Passivseite der Bilanz wird durch Gläubigerverzichte erheblich gestärkt. Am Ende des Verfahrens hat sich die Eigenkapitalquote meist um bis zu 70% verbessert.

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