Pressemitteilungen

10.10.2014 | Buchalik Brömmekamp | Mitteilung der Pressestelle
Amtsgericht Bielefeld bestätigt Insolvenzpläne der F. & K. Trailer

· Alle Arbeitsplätze bleiben erhalten

· Vermietungsgeschäft nachhaltig aufgestellt

Bielefeld, 10. Oktober 2014. In den Abstimmungsterminen vor dem Amtsgericht Bielefeld votierten die Gläubiger der F. &. K. Trailer Service GmbH und der Fischer und Knöbel Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH in beiden Verfahren einstimmig für die von den Unternehmen vorgelegten Insolvenzpläne. Daraufhin bestätigte auch das Amtsgericht Bielefeld die Insolvenzpläne, die aufgrund der seitens der Gläubiger ebenfalls erklärten Rechtsmittelverzichte bestandskräftig sind.

Nach den Bestätigungen der Insolvenzpläne durch das Insolvenzgericht können im nächsten Schritt die Restrukturierungen planmäßig zu Ende geführt werden und die Aufhebungen der Eigenverwaltungsverfahren in Kürze erfolgen. Wesentliche Bestandteile der Restrukturierung sind die Verbesserung der Kostenstruktur und die Beschaffung von Neufahrzeugen.

„Das Abstimmungsergebnis zeigt, dass Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter hinter den Unternehmen stehen und fest an eine positive Zukunft glauben. Die Sanierungsphase haben wir intensiv genutzt, um Finanzen und Strukturen neu zu ordnen und das Vermietungsgeschäft leistungsfähig aufzustellen“, erklärt der geschäftsführende Gesellschafter Klaus Fischer.

Selbst innerhalb der Insolvenzverfahren konnten wieder Neufahrzeuge in erheblichem Umfang angeschafft werden, was die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen ebenfalls stark verbessert.

Zusammen mit den Restrukturierungsexperten der Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp hatten die F. & . K. Trailer Service und Fischer und Knöbel die Sanierungspläne erarbeitet, die die Maßnahmen zur nachhaltigen Fortführung der Unternehmen sicherstellen.

„Durch die konstruktive Begleitung mit dem Amtsgericht Bielefeld und der Sachwalterin Cornelia Mönert konnten wir die Verfahren zum Erfolg führen. Ein besonderer Dank gilt natürlich auch den Gläubigern und Mitarbeitern, die das Restrukturierungskonzept über die ganze Zeit mitgetragen und ermöglicht haben“, erklärt Volker Schreck, der die Unternehmen während der Verfahren als Sanierungsgeschäftsführer begleitet. Schreck kommt ebenfalls von der Sanierungsberatung Buchalik Brömmekamp.

Die vom Amtsgericht Bielefeld bestellte Sachwalterin Cornelia Mönert von der Kanzlei Mönert & Recker, Bielefeld hat die Sanierungsprozesse seit der Antragstellung im Juli 2013 im Interesse der Gläubiger überwacht und begleitet. Auch Mönert zieht ein positives Resümee: „Die Unternehmen haben es in der Eigenverwaltung geschafft, sich wieder wettbewerbsfähig aufzustellen und mit den Insolvenzplänen für die Gläubiger eine Lösung gefunden, die auch den dauerhaften Erhalt der F. & K. Trailer Service und Fischer und Knöbel ermöglicht.“

Als besonderen Erfolg wertet der Sanierungsgeschäftsführer Schreck, dass auch während der Insolvenzverfahren sämtliche Arbeitsplätze zu unveränderten Konditionen erhalten geblieben sind. „Für die Fortführung der Unternehmen stehen die Signale auf grün“, so Schreck. Mit den Eigenverwaltungsverfahren nutzten die Unternehmen die verbesserten Chancen einer Restrukturierung, die das ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) seit März 2012 bietet.

Hintergrund: Was ist eine vorläufige Eigenverwaltung (§270a InsO):

Seit dem 1. März 2012 lässt die neue Insolvenzordnung auf Antragstellung eine sogenannte vorläufige Eigenverwaltung zu. In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung weiterhin im Amt und kann die Geschicke des Unternehmens weiter lenken. Anstatt eines vorläufigen Insolvenzverwalters wird ein vorläufiger Sachwalter bestellt. Der vorläufige Sachwalter hat hauptsächlich die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu prüfen und die Geschäftsführung zu überwachen. Im Einvernehmen mit den Gläubigern, dem vorläufigen Sachwalter und dem Insolvenzgericht will das Verfahren die Fortführung eines Unternehmens unter dem Schutz der Insolvenzordnung ermöglichen. Ziel des Verfahrens ist es, dem Unternehmen nach Möglichkeit den bisherigen Gesellschafterkreis zu erhalten und es nicht zu zerschlagen. Deshalb soll das Unternehmen auch nicht verkauft (asset deal), sondern über einen Insolvenzplan entschuldet werden. Regelmäßig gehen Unternehmen deutlich gestärkt aus diesem Verfahren hervor, denn die Passivseite der Bilanz wird durch Gläubigerverzichte erheblich gestärkt. Am Ende des Verfahrens hat sich die Eigenkapitalquote meist um bis zu 70 Prozent verbessert.

Der WBDat.-E-Mail-Newsletter zum Insolvenzgeschehen:
Unser kostenloser Service für Sie. Täglich auf dem neuesten Stand.

abonnieren