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04.07.2016 | Buchalik Brömmekamp | Mitteilung der Pressestelle
Amtsgericht stimmt Eigenverwaltung der Druckerei Stürtz zu

• Investor Solvesta steht weiterhin zum Unternehmen

Würzburg. 3. Juli 2016. Das Amtsgericht Würzburg hat nun der vorläufigen Eigenverwaltung der Würzburger Traditionsdruckerei Stürtz GmbH zugestimmt. Die Geschäftsführung hatte bereits am vergangenen Freitag einen entsprechenden Antrag gestellt. Die Stürtz GmbH ist als produzierende Gesellschaft eine Tochter des Solvesta Konzerns. Solvesta, die bereits mehrere Unternehmen aus der Insolvenzsituation erfolgreich an den Markt zurückbrachte, hatte im März dieses Jahres die Stürtz GmbH während eines Eigenverwaltungsverfahrens gekauft.

„Im Zuge der laufenden Sanierung wurde durch Offenlegung von Unregelmäßigkeiten im operativen Betriebsteil offensichtlich, dass der Restrukturierungsaufwand höher anzusiedeln ist als zunächst evaluiert“, erklärt Dr. Patrik Fahlenbach, Vorstandsvorsitzender des Mutterkonzerns Solvesta AG die Hintergründe der Antragstellung. Der Geschäftsbetrieb und die Produktion der Druckerei, die derzeit 250 Mitarbeiter beschäftigt, laufen in dem Verfahren unverändert weiter. Stürtz erreichte im Vorjahr ein Umsatzvolumen von rund 52 Mio. Euro.

Für die Begleitung des Eigenverwaltungsverfahrens hat sich Stürtz für das Beratungsunternehmen Buchalik Brömmekamp entschieden. Die Düsseldorfer Unternehmensberatung und Wirtschaftskanzlei hat seit der Einführung des neuen Insolvenzrechtes im Jahr 2012 über 80 Unternehmen in einer Eigenverwaltung beraten. Sie wird das Unternehmen in rechtlichen Belangen des Eigenverwaltungsverfahrens begleiten und die betriebswirtschaftliche sowie operative Restrukturierung durchführen. Neben der Erstellung des Sanierungsplanes hat der Sanierungsexperte Dirk Eichelbaum (Buchalik Brömmekamp) neben Christian Hohagen die Geschäftsführung der Stürtz GmbH übernommen und damit für einen vollkommenen Neuanfang in der Führungsriege gesorgt. Die bisherige Vertriebs-Geschäftsführerin Ramona Weiß-Weber hat das Unternehmen inzwischen verlassen.

Mit dem Verfahren nutzt das Unternehmen die Chance, die der Gesetzgeber mit dem ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) vor vier Jahren geschaffen hat, damit sich Unternehmen in schwierigen Situationen wieder neu aufstellen können. Die Unternehmensleitung bleibt in der Eigenverwaltung weiterhin im Amt und wird die Sanierung selbstständig durchführen. „Meine Aufgabe wird es zunächst sein, das Vertrauen der Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter für den Erhalt des Unternehmens wieder zu gewinnen. Ungeachtet der bisherigen Vorkommnisse sehe ich Stürtz sehr gut aufgestellt und die Eigenverwaltung als richtigen Weg, die Sanierung im Interesse aller Beteiligten schnell und erfolgreich umzusetzen“, erklärt Sanierungsgeschäftsführer Dirk Eichelbaum.

In der Eigenverwaltung steht die Unternehmensleitung unter der Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters. Das Amtsgericht Würzburg hat als vorläufigen Sachwalter Dr. Harald Schwartz, Inhaber der Kanzlei Schwartz Insolvenzverwalter, bestellt, der sich zuvor in einem Gutachten an das Gericht für die Eigenverwaltung ausgesprochen hatte. „Trotz der bisherigen Sanierungsmaßnahmen sind die Mitarbeiter bei Stürtz motiviert. Die Beteiligten haben zum jetzigen Zeitpunkt ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit signalisiert“, so der vorläufige Sachwalter Dr. Schwartz.

„Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, dem Antrag zur Eigenverwaltung zugestimmt zu haben. Wir werden intensiv und vertrauensvoll mit dem vorläufigen Sachwalter Dr. Schwartz sowie der Eigenverwaltung, Rechtsanwalt Dirk Eichelbaum und Christian Hohagen, zusammenarbeiten, um das Verfahren schnell zu beenden. Mit unseren Druckexperten Thomas Heininger und Bernhard Schretzmaier werden wir weiterhin das operative Geschäft vorantreiben, um den Sanierungserfolg sicherzustellen“, so Solvesta-Vorstand Dr. Patrik Fahlenbach.

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