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17.11.2015 | Buchalik Brömmekamp | Mitteilung der Pressestelle
Gert Hochkeppler Ladenbau - für die Zukunft neu aufgestellt

· Eigenverwaltungsverfahren erfolgreich beendet

Mönchengladbach, 16. November 2015. Das Amtsgericht Mönchengladbach hat das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen der Gert Hochkeppler Ladenbau GmbH am 15. November 2015 aufgehoben. Die Sanierung des Unternehmens war ein voller Erfolg, betonen die beiden Geschäftsführer Norbert Kunze und Peter Berger, die sich zugleich bei allen Beteiligten, insbesondere den Mitarbeitern, für die zielgerichtete Zusammenarbeit während des Verfahrens bedanken.

Die Freude in Mönchengladbach ist bei allen Beteiligten groß. Die traditionsreiche Gert Hochkeppler Ladenbau GmbH, ein Spezialist für individuell gestaltete Inneneinrichtungen für Läden, Büros, Praxen und private Wohnbereiche, ist gerettet und saniert. Alle 35 Arbeitsplätze bleiben erhalten. Das Amtsgericht Mönchengladbach hat nun zum 15. November 2015 das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens aufgehoben. Hochkeppler setzt dementsprechend seine Geschäfte wie gewohnt fort und startet wieder gestärkt am Markt durch.

Das Besondere an dem Insolvenzverfahren: Es wurde in Eigenverwaltung durchgeführt. „Das bedeutet, dass ein Unternehmen ausgehend von der Insolvenzordnung gemeinsam mit einem versierten Sanierungsberater zunächst ein tragfähiges Konzept zur wirtschaftlichen und strategischen Neuordnung erarbeitet“, sagt Rechtsanwalt Alfred Kraus, von der Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp, die auf die Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen spezialisiert ist. Buchalik Brömmekamp hatte diese Aufgabe im Rahmen der Eigenverwaltung übernommen und die beiden Hochkeppler-Geschäftsführer Norbert Kunze und Peter Berger vor dem Insolvenzantrag Ende April 2015 und auch während des gesamten Verfahrens bei der Neuausrichtung beraten. Weiterhin erstellt das Beratungsunternehmen den dazugehörigen Insolvenzplan, den die Gläubiger am 2. September 2015 einstimmig angenommen haben.

„Im Rahmen des Eigenverwaltungsverfahrens haben wir gemeinsam mit Buchalik Brömmekamp das Unternehmen komplett durchleuchtet und zahlreiche Einsparpotenziale ermittelt. Dazu gehörten unter anderem kostenintensive Mietverträge und ein Franchise-Vertrag. Die Insolvenzordnung erlaubt eine kurzfristige Auflösung von ungünstigen Verträgen, um die Sanierung zu erleichtern“, sagt der kaufmännische Leiter Sascha Kunze. „Zudem haben wir neue und stärkere Maßnahmen im Vertrieb und Marketing ergriffen, um das Geschäft langfristig neu auszurichten. Das Verfahren hat uns dazu angeregt.“ Die wirtschaftliche Schieflage sei vor allem durch Altlasten sowie Investitionen im Zuge des Umzugs von Köln nach Mönchengladbach im Jahr 2012 zustande gekommen. Zudem war kurzfristig ein Großkunde weggefallen. „Jetzt sind wir so aufgestellt, dass Kapazitäten und Umsätze passen. Umsatz- und Auftragsbestand sind zwischenzeitlich deutlich angestiegen. Und die Fehler der Vergangenheit werden wir nicht wiederholen.“

„Im Fokus der Eigenverwaltung steht die Entschuldung eines sanierungsfähigen Unternehmens und der Erhalt der Arbeitsplätze und der Kunden- und Lieferantenbeziehungen bei Beibehaltung der Eigentümerstruktur. Dies gelingt über einen professionellen und tragfähigen Insolvenzplan, dem Gericht und Gläubiger zustimmen müssen“, erläutert Rechtsanwalt Alfred Kraus. Hingegen führe die Regelinsolvenz als die bekannteste Art des Insolvenzverfahrens regelmäßig zu einem Verkauf oder einer Zerschlagung des Unternehmens.

„Während eines Verfahrens in Eigenverwaltung stehen die Geschäftsführer unter der Aufsicht eines vom Gericht zugewiesenen Sachwalters. Dieser kontrolliert die Einhaltung der Vorgaben der Insolvenzordnung bei den Sanierungsmaßnahmen“, sagt Rechtsanwältin Nada Nasser, Partnerin bei Kreplin und Partner, einer überregional tätigen Kanzlei mit Büros unter anderem in Düsseldorf und Mönchengladbach. Sie hatte im Falle Hochkepplers die Funktion der Sachwalterin inne und betont den professionellen und strukturierten Prozess, sodass das komplette Verfahren in einer Rekordzeit von nur sechseinhalb Monate erfolgreich abgeschlossen werden konnte.

„Das Unternehmen hat bereits die Zeit unmittelbar nach der Antragstellung sehr gut genutzt und die entsprechenden Instrumente aufgesetzt, um die eingeleitete Sanierung im Interesse aller Stakeholder erfolgreich umzusetzen. Auch während des Verfahrens ist sehr frühzeitig deutlich geworden, dass die Sanierung wirklich erfolgversprechend sein wird. Im Mittelpunkt stand das strikt leistungswirtschaftliche Prinzip bei allen Maßnahmen. Deshalb sieht das neue Konzept, das bereits seit einiger Zeit mit Erfolg angewendet wird, dass die Vertriebsaktivitäten intensiviert und auf neue Großkunden und Wiederverkäufer verstärkt werden. Das Instrument der Eigenverwaltung ist bei Hochkeppler bestmöglich genutzt und umgesetzt worden“, betont Rechtsanwältin Nada Nasser, die regelmäßig als Sachwalterin und Insolvenzverwalterin an einer Vielzahl von Gerichten bestellt wird und über langjährige Erfahrung auch in großen Verfahren verfügt.

Diese hohen Erfolgsaussichten und den guten Neustart stellen auch die Hochkeppler-Geschäftsführer heraus. „Wir sehen uns gut gerüstet und sind glücklich über die Möglichkeiten, die uns die Eigenverwaltung eröffnet hat“, sagt Norbert Kunze. Er würde jedem Unternehmen in einer Krisensituation zu diesem Vorgehen raten, ergänzt Peter Berger: „Die Eigenverwaltung schafft großen Spielraum, die Geschäfte gemeinsam mit dem Sanierungsberater und unter der Aufsicht des Sachwalters wie gewohnt weiterzuführen. Man gibt die Zügel nicht aus der Hand.“ Auf die Kunden- und Lieferantenstrukturen habe sich das Verfahren nicht negativ ausgewirkt. Sie hätten weitestgehend mit Verständnis reagiert und würden auch zukünftig mit Hochkeppler zusammenarbeiten. Wichtig sei laut Norbert Kunze, sich frühzeitig mit diesem Instrument zu beschäftigen und einen Sanierungsberater zu suchen, solange die Tür zur Eigenverwaltung offen sei.

Die Eigenverwaltung, die bereits unmittelbar nach Stellung des Insolvenzantrages vom Gericht angeordnet werden kann, hat der Gesetzgeber mit dem ESUG, dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, zum März 2012 neu eingeführt. Die Kanzlei Buchalik Brömmekamp hat seitdem über 70 Unternehmen nach dem neuen Insolvenzrecht beraten und erfolgreich durch ein solches Eigenverwaltungsverfahren geführt. Dr. Jasper Stahlschmidt, Rechtsanwalt und Partner bei Buchalik Brömmekamp, hält diese neuen gesetzlichen Möglichkeiten für Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten für ein hervorragendes Instrument, die Sanierung unter dem Schutz des Insolvenzrechts anzugehen, ohne dass die Geschäftsführer ihren Einfluss im Rahmen dieses Verfahrens verlieren und fügt hinzu, dass Unternehmer keine Scheu haben sollten, über ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung offen mit einem erfahrenen Berater zu sprechen, um die Möglichkeiten zur Sanierung des eigenen Betriebs zu ermitteln. „Über ESUG nachdenken bedeutet Verantwortung zu übernehmen und es nicht zu einer Situation kommen zu lassen, in der vielleicht wirklich nur noch die Regelinsolvenz und die damit oft verbundene Liquidation möglich ist.“

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