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10.01.2017 | Buchalik Brömmekamp | Mitteilung der Pressestelle
Höltl Retail Solutions nutzt Eigenverwaltungsverfahren zum Unternehmensumbau

Integrierte Standardsoftware anstatt Individualsoftware rückt in den Mittelpunkt

Bad Hersfeld. 9. Januar 2017. Die Geschäftsführer Johannes Schick und Carsten Uffenkamp wollen den Spezialisten für Kassen- und Warenwirtschaftslösungen, die Höltl Retail Solutions GmbH, durch ein Eigenverwaltungsverfahren in eine gesicherte Zukunft führen, um sich für die neuen Marktbedürfnisse gestärkt aufzustellen. Einem entsprechenden Antrag des Unternehmens hat das Amtsgericht Bad Hersfeld zugestimmt. „Mit der Eigenverwaltung verfolgen wir das Ziel, das Unternehmen neu aufzustellen und nachhaltig wettbewerbsfähig zu machen. Das Verfahren hat den Vorteil, dass es keine Auswirkungen auf den laufenden Geschäftsbetrieb hat“, betont Geschäftsführer Johannes Schick. Mit dem Verfahren nutzt das Unternehmen nun die Chance, die der Gesetzgeber mit dem ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) vor vier Jahren geschaffen hat, damit sich die wirtschaftliche Lage in schwierigen Situationen verbessert. Die unternehmerische Verantwortung bleibt dabei in den Händen der Geschäftsführung. Sie kann die nun anstehenden Sanierungsmaßnahmen selbstständig umsetzen.

In dem Verfahren wird Höltl von der Kanzlei und Unternehmensberatung Buchalik Brömmekamp aus Düsseldorf begleitet, die mit der Geschäftsführung das Zukunftskonzept entwickelt. Zudem wird Tim Langstädtler die Unternehmensleitung als Sanierungsgeschäftsführer ergänzen. Der Sanierungsexperte hat schon viele Unternehmen durch ein Eigenveraltungsverfahren erfolgreich begleitet. „Höltl ist im operativen Bereich eigentlich kerngesund und die Auftragslage gut. Die Eigenverwaltung ist der richtige Weg für das Unternehmen, um die Sanierung im Interesse aller Beteiligten umzusetzen“, erklärt Langstädtler.

Das mittelständische Unternehmen erwirtschaftet einen Umsatz von rund 8 Millionen Euro und beschäftigt rund 100 Mitarbeiter. Diese wurden heute in einer Betriebsversammlung über den Antrag informiert.

Mit dem Verfahren will sich Höltl auf einen möglichen Umsatzverlust durch den Weggang eines Großkunden frühzeitig vorbereiten. Die damit freiwerdenden Ressourcen, die in den letzten drei Jahren durch den Großkunden gebunden waren, stehen nun wieder in Form eines besseren Service den bestehenden Kunden und Interessenten zur Verfügung. Hinzu kommt, dass sich Höltl nun wieder auf seine Kernkompetenz für die Entwicklung von Innovationen für den Handel konzentrieren kann. „Nach dem Abschluss des ESUG-Verfahrens wird das Unternehmen ertrags- und liquiditätsmäßig weiter gestärkt sein“, blickt Geschäftsführer Carsten Uffenkamp zuversichtlich in die Zukunft.

Zusammen mit dem Beratungsunternehmen Buchalik Brömmekamp wird Höltl das Sanierungskonzept erarbeiten und zeitnah umsetzen. Im Mittelpunkt des Konzeptes stehen der Ausbau des Vertriebs sowie die Optimierung der Projektsteuerung. Des Weiteren wird sich Höltl vermehrt auf integrierte Standardsoftware konzentrieren und das Geschäft mit der Individualsoftware deutlich zurückfahren. „Das bedeutet für Höltl nicht weniger als ein Wandel des Geschäftsmodells“, erklärt Geschäftsführer Schick.

Die Unternehmensleitung ist während des angestrebten sechsmonatigen Verfahrens weiterhin verfügungsberechtigt. Sie steht unter der Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters, der die Interessen der Gläubiger wahrt und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen hat. Das Amtsgericht hat als vorläufigen Sachwalter Kai Dellit, Partner bei der Kanzlei hww hermann wienberg wilhelm bestellt. „Ich habe mir vor Ort einen ersten Überblick verschafft. Die Mitarbeiter stehen motiviert hinter dem Unternehmen und der anstehenden Umstrukturierung“, erklärte der vorläufige Sachwalter Kai Dellit.

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