Pressemitteilungen

11.01.2016 | Buchalik Brömmekamp | Mitteilung der Pressestelle
Pfeifer nutzt modernes Restrukturierungsinstrument

· Antrag auf Eigenverwaltungsverfahren genehmigt

· Unternehmerische Verantwortung bleibt bei Geschäftsführung

· Geschäftsbetrieb weiterhin sichergestellt

Brachbach, 8. Januar 2016. Der Sanierungsexperte für Brand-, Wasser- und Elementarschäden, die Pfeifer GmbH (Brachbach), will seinen bereits eingeschlagenen Restrukturierungskurs weiter forcieren und hat dazu beim Amtsgericht Betzdorf einen Antrag auf ein Eigenverwaltungsverfahren gestellt. Das Amtsgericht ist dem Antrag gefolgt. Mit dem Verfahren will sich das bundesweit tätige Unternehmen von Grund auf sanieren und wieder zu den marktführenden deutschen Sanierungsunternehmen gehören.

Das Besondere eines Eigenverwaltungsverfahrens ist, dass das Unternehmen weiterhin voll handlungsfähig und die unternehmerische Verantwortung in den Händen des Geschäftsführers Roland Streibich bleibt. Somit kann die Unternehmensleitung den Sanierungsprozess selbstständig durchführen. Für die optimale Umsetzung des Prozesses beauftragte Pfeifer die Beratungsgesellschaft Buchalik Brömmekamp, die bereits den bisherigen Sanierungsweg begleitet hat. Weiterhin wird mit dem Sanierungsexperten Volker Schreck von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp die Geschäftsführung während des Verfahrens ergänzt. Die Mitarbeiter sind in Betriebsversammlungen über das Verfahren und das weitere Vorgehen informiert worden. Löhne und Gehälter sind durch das Insolvenzgeld für drei Monate abgesichert.

„In der gegenwärtigen schwierigen Lage ist die Eigenverwaltung die nachhaltigste Option, um die eingeleitete Sanierung des Unternehmens im Interesse der Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Gesellschafter und Gläubiger erfolgreich abzuschließen und so den Fortbestand des Unternehmens zu sichern“, erklärt Geschäftsführer Streibich. Grund der wirtschaftlichen Schieflage sind trotz steigender Versicherungsfälle die sinkenden Schadenssummen, die im vergangenen Jahr um zehn Prozent abnahmen. „Um die Verluste auszugleichen, hat Pfeifer im Sommer 2015 ein Restrukturierungsprogramm begonnen. Der bisherige Umsatzeinbruch konnte dadurch deutlich eingebremst und die Anzahl der Aufträge wieder gesteigert werden. Die bisherigen Kostensenkungen reichen allerdings noch nicht aus, um künftig profitabel arbeiten zu können. Deshalb hat sich Pfeifer bewusst für die Eigenverwaltung entschieden“, so Bozidar Radner, Geschäftsführer der Buchalik Brömmekamp Unternehmensberatung.

In den nächsten Wochen wird die Geschäftsführung das Restrukturierungsprogramm auf den Prüfstand stellen und die Maßnahmen noch mehr auf die Wettbewerbsfähigkeit ausrichten. Insbesondere im Vertriebsbereich soll die Bestandskundenpflege intensiviert und die Neukundengewinnung verbessert werden. Darüber hinaus sollen Unternehmensprozesse gestrafft und die hohen Außenstände schnellstmöglich abgebaut werden. „Unsere Kunden erwarten neben den großen Anbietern auch weitere Unternehmen im deutschen Schadensmarkt, um Abhängigkeiten zu vermeiden. Pfeifer ist ein geschätzter und anerkannter Sanierungsdienstleister der deutschen Versicherungswirtschaft. Es ist unser gemeinsames Ziel, die Pfeifer GmbH zu erhalten und in eine erfolgreiche Zukunft zu führen. Davon werden alle Stakeholder profitieren“, sagt Sanierungsgeschäftsführer Volker Schreck, der seit Einführung des ESUG vor vier Jahren bereits mehrere Unternehmen erfolgreich durch ein entsprechendes Eigenverwaltungsverfahren begleitet hat.

Mit der Eigenverwaltung nutzt Pfeifer ein Sanierungsinstrument, das erst seit vier Jahren durch die Insolvenzrechtsreform möglich ist. Das Verfahren hat den wesentlichen Vorteil, dass die Geschäftsführung weiterhin die Geschicke des Unternehmens lenken kann. Sie übernimmt dabei die meisten Aufgaben, die im Regelinsolvenzverfahrenvon einem Insolvenzverwalter wahrgenommen wurden. Anstelle eines Insolvenzverwalters wird ein Sachwalter bestellt, der hauptsächlich die Aufgabe hat, die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu prüfen und die Geschäftsführung zu überwachen. Als vorläufigen Sachwalter bestellte das Amtsgericht Rechtsanwalt Dr. Jörg Nerlich, Seniorpartner‎ der Kanzlei Görg Rechtsanwälte. „Ich konnte mir einen ersten Überblick verschaffen. Der Geschäftsbetrieb ist stabil und die Kunden werden wie gewohnt betreut und beliefert. Mit der Eigenverwaltung hat Pfeifer den richtigen Weg zur Sanierung gewählt“, so Dr. Nerlich.

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