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04.01.2017 | Buchalik Brömmekamp | Mitteilung der Pressestelle
Sanierung der Gesenkschmiede Karl Groll schreitet deutlich voran

Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet

Plettenberg. 4. Januar 2017. Das Amtsgericht Hagen hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Karl Groll GmbH & Co. KG eröffnet und zugleich die Eigenverwaltung angeordnet. Darüber hinaus konnten erste Maßnahmen zur Neuausrichtung des Unternehmens umgesetzt werden. Damit macht die Sanierung der Gesenkschmiede deutliche Fortschritte. Sie erfolgt auf Basis eines umfangreichen Sanierungskonzeptes, das die Geschäftsführung mit der Wirtschaftsberatung Buchalik Brömmekamp aus Düsseldorf entwickelt hat und nun umgesetzt wird.

Die Gesenkschmiede betreibt zwei Produktionsstätten in Plettenberg und erwirtschaftet mit rund 130 Mitarbeitern einen Umsatz von ca. 16 Mio. Euro. Das Unternehmen stellt verschiedenste Schmiedeteile für die Automobilindustrie und den Maschinenbau her. In diesen beiden Branchen will Karl Groll durch den Ausbau von Vertriebsaktivitäten weitere Kunden erschließen. Da die derzeitigen Produktionskapazitäten schon heute nicht mehr ausreichen, wird das Unternehmen in eine weitere Hammerlinie investieren.

Mit der Eigenverwaltung nutzt Karl Groll die neuen Möglichkeiten der Insolvenzrechtsreform, die im März 2012 in Kraft trat. Danach bleibt die Geschäftsführung in einem solchen Verfahren unter Insolvenzschutz weiterhin im Amt und kann selbstständig Sanierungsmaßnahmen entwickeln, die anschließend in einen Insolvenzplan überführt werden. Der Insolvenzplan, der die Entschuldung und Fortführung des Unternehmens aufzeigt, ist bereits im Wesentlichen erstellt. Nach einer gerichtlichen Überprüfung müssen sodann die beteiligten Gläubiger diesem Plan noch zustimmen. Die Geschäftsführung steht während des Verfahrens lediglich unter der Aufsicht eines sogenannten Sachwalters. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Markus Wischemeyer, Partner der Kanzlei White & Case bestellt. Dr. Wischemeyer war bereits als vorläufiger Sachwalter tätig. Der laufende Geschäftsbetrieb wird auch nach Eröffnung des Verfahrens unverändert fortgeführt.

Karl Groll hatte im Juni letzten Jahres beim Amtsgericht Hagen einen Antrag auf ein Eigenverwaltungsverfahren gestellt. „Mit der Eigenverwaltung verfolgen wir das Ziel, das Unternehmen dauerhaft fortzuführen und nachhaltig zu sanieren. Den Geschäftsbetrieb und die Produktion konnten wir seit Antragstellung problemlos fortführen. Unsere Kunden und Lieferanten sind an Bord geblieben und unterstützen den von uns beschrittenen Weg“, erklärt Geschäftsführer Dr. Jörg Peddinghaus. „Voraussichtlich Ende April 2017 soll das Sanierungsverfahren dann abgeschlossen sein“, so Daniel Meintz von der Düsseldorfer Beratung Buchalik Brömmekamp, der die Unternehmensleitung als Sanierungsgeschäftsführer ergänzt. Buchalik Brömmekamp begleitet Karl Groll zudem in rechtlichen Belangen des Eigenverwaltungsverfahrens und führt die betriebswirtschaftliche sowie operative Restrukturierung durch.

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