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07.07.2015 | Buchalik Brömmekamp | Mitteilung der Pressestelle
Sanierung des Ladenbauers Gert Hochkeppler erzielt deutliche Fortschritte

· Amtsgericht Mönchengladbach eröffnet Verfahren und ordnet Eigenverwaltung an

Mönchengladbach, 30. Juni 2015. Das Amtsgericht Mönchengladbach hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gert Hochkeppler Ladenbau GmbH eröffnet und zugleich die Eigenverwaltung angeordnet. Darüber hinaus konnten erste Maßnahmen zur Neuausrichtung des Unternehmens umgesetzt werden. Damit erzielt die Sanierung des Ladenbauers deutliche Fortschritte. Sie erfolgt auf Basis eines Sanierungskonzeptes, das die Geschäftsführung mit der Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp aus Düsseldorf entwickelt hat und nun umgesetzt wird. Das Konzept sieht den Ausbau der Vertriebsaktivitäten sowie die Ausrichtung auf Großkunden und Wiederverkäufer vor.

Mit der Eigenverwaltung nutzt Hochkeppler die neuen Möglichkeiten der Insolvenzrechtsreform, die im März 2012 in Kraft trat. Danach bleiben die Geschäftsführer Norbert Rolf Kunze und Peter Berger in einem solchen Verfahren unter Insolvenzschutz weiterhin im Amt und können selbstständig Sanierungsmaßnahmen entwickeln, die anschließend in einen Insolvenzplan überführt werden. Der Insolvenzplan, der die Entschuldung und Fortführung des Unternehmens aufzeigt, wird gerade erstellt. Nach einer gerichtlichen Überprüfung müssen sodann die beteiligten Gläubiger diesem noch zustimmen. Die Geschäftsführung steht während des Verfahrens lediglich unter der Aufsicht eines sogenannten Sachwalters. Zur Sachwalterin wurde Rechtsanwältin Nada Nasser von der Kanzlei Kreplin und Partner aus Mönchengladbach benannt. Rechtsanwältin Nasser war bereits als vorläufige Sachwalterin tätig. Der laufende Geschäftsbetrieb wird auch nach Eröffnung des Verfahrens unverändert fortgeführt.

Hochkeppler wurde von einer unerwarteten Auftragsstornierung eines Großkunden überrascht. Die verminderte Auslastung konnte nicht schnell genug kompensiert werden. Zudem belasten Investitionen in einen neuen Maschinenpark verbunden mit einem Umzug in 2012 von Köln nach Mönchengladbach die Kostensituation. „Mit dem Eigenverwaltungsverfahren sehen wir die effektivste Möglichkeit, das Unternehmen wieder marktfähig auszurichten. Alle Beteiligten haben ihr Interesse zur Weiterführung des Unternehmens signalisiert. Wir sehen uns nach der Sanierung als nachhaltig gestärkt und gerüstet für die Zukunft an“, sagen Norbert Kunze und Peter Berger, Geschäftsführer des Unternehmens.

Von der positiven Entwicklung des Sanierungsweges ist auch Sachwalterin Nada Nasser überzeugt: „Das Unternehmen hat die Zeit des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens hervorragend genutzt und die Instrumente aufgesetzt, um die eingeleitete Sanierung im Interesse aller Stakeholder erfolgreich umzusetzen“.

Der Ladenbauer Gert Hochkeppler hatte am 28. April 2015 den Insolvenzantrag beim Amtsgericht Mönchengladbach eingereicht. Schon damals ordnete das Amtsgericht auf Antrag des Unternehmens eine vorläufige Eigenverwaltung an. Das Verfahren soll voraussichtlich Ende Oktober 2015 beendet sein.

Hintergrund: Was ist eine Eigenverwaltung

In der seit dem 1. März 2012 reformierten Eigenverwaltung durch das ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) bleibt die Geschäftsführung weiterhin im Amt und kann die Geschicke des Unternehmens weiter lenken. Die Geschäftsführung übernimmt dabei die meisten Aufgaben, die bislang von einem Insolvenzverwalter wahrgenommen wurden. Anstelle eines Insolvenzverwalters wird ein Sachwalter bestellt. Der Sachwalter hat hauptsächlich die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu prüfen und die Geschäftsführung zu überwachen. Im Einvernehmen mit den Gläubigern, dem (vorläufigen) Sachwalter und dem Insolvenzgericht will das Verfahren die Fortführung eines Unternehmens unter dem Schutz der Insolvenzordnung ermöglichen. Ziel des Verfahrens ist es, dem Unternehmen den bisherigen Gesellschafterkreis zu erhalten und es nicht zu zerschlagen. Deshalb soll das Unternehmen auch nicht verkauft (asset deal), sondern über einen Insolvenzplan entschuldet werden. Die Passivseite der Bilanz wird durch Gläubigerverzichte deutlich gestärkt. Am Ende des Verfahrens hat sich die Eigenkapitalquote meist erheblich verbessert. Aus verschiedenen Quellen, insbesondere durch Insolvenzgeld und Umsatzsteuereffekte, wird so viel Liquidität generiert, dass eine Liquiditätszufuhr von außen nicht mehr erforderlich ist. Die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Beendigung unrentabler Vertragsverhältnisse oder langlaufender Dauerschuldverhältnisse, aber auch ein notwendiger Personalabbau sind deutlich schneller und wesentlich kostengünstiger möglich. Dadurch wird die Liquidität geschont und das Ergebnis erheblich verbessert. In aller Regel geht das Unternehmen deutlich gestärkt aus diesem Verfahren hervor und erreicht wieder eine nachhaltige Markt- und Wettbewerbsfähigkeit.

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