Pressemitteilungen

19.07.2017 | Bückmann Insolvenzverwaltung | Mitteilung der Pressestelle
AISAC UG – Gläubiger stimmen Insolvenzplan mit 100 % Quote zu - IT-Unternehmen erfolgreich saniert

Mülheim, 10.07.2017: Der von Rechtsanwalt Thomas Bückmann als Insolvenzverwalter beim Amtsgericht Duisburg eingereichte Insolvenzplan für den Mülheimer IT-Spezialisten AISAC UG wurde von den Gläubigern einstimmig angenommen. Dieser ermöglicht nach Sanierung der Unternehmung für die Insolvenzgläubiger eine Quote i. H. von 100 %.

Der Unternehmensgegenstand der Mülheimer AISAC UG ist die Programmierung, Entwicklung sowie Beratung und Erstellung von Konzepten im gesamten IT-Umfeld mit den Spezialgebieten Cloud-Services und Verschlüsselung für große internationale Unternehmen ab 10.000 Clients sowie Landes- und Bundesbehörden.

Über das Vermögen der AISAC UG hatte das Amtsgericht Duisburg mit Beschluss vom 05.09.2016 aufgrund eines Fremdantrags das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter sowie zuvor als vorläufiger Insolvenzverwalter und Sachverständiger wurde Herr Rechtsanwalt Thomas Bückmann bestellt.

„Eine besondere Herausforderung des Verfahrens war, das Vertrauen und damit die Geschäftsbeziehungen zu den international tätigen Konzernen sowie Behörden trotz des Insolvenzverfahrens aufrecht zu erhalten, da der Bereich Cloud-Services, Verschlüsselung und Datensicherung hochsensibel ist“, so Rechtsanwalt Bückmann.

Das Verfahren kann in Kürze, nach weniger als einem Jahr, aufgehoben werden.

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