Pressemitteilungen

02.12.2013 | Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. | Mitteilung der Pressestelle
EU-Datenschutzgrundverordnung gefährdet Arbeit von Auskunfteien und Inkassounternehmen – Verfassungsrechtliches Gutachten von Professor Thomas Hoeren und Professor Noogie C. Kaufmann

Berlin, 22. November 2013 – Der Entwurf der Datenschutzgrundverordnung verstößt sowohl gegen deutsches als auch gegen europäisches Verfassungsrecht. Zu diesem Ergebnis kommen die IT- und Medienrechtsexperten Professor Thomas Hoeren (Westfälische Wilhelms-Universität Münster) und Professor Noogie C. Kaufmann (Fachhochschule Münster). Der vorliegende Entwurf der EU-Verordnung verletzt laut ihrer Analyse eklatant die Berufsfreiheit von Inkassounternehmen und verstößt somit gegen das deutsche Grundgesetz.

Laut dem Verordnungsvorschlag müssten sich die Gläubiger für alle „nichtvertraglichen Ansprüche“ zunächst die Einwilligung des Schuldners einholen, bevor sie ein Inkassounternehmen beauftragen können. Davon sind zahlreiche Forderungen betroffen, zum Beispiel gesetzliche Schadensersatzforderungen. Die Folge: Gläubiger wären künftig nicht mehr in der Lage, solche Forderungen mithilfe von Inkassounternehmen zu realisieren.

Auskunfteien würden in ihrer Arbeit noch erheblich stärker eingeschränkt als Inkassounternehmen. Denn der jetzige Entwurf entzöge ihnen weitestgehend die rechtliche Grundlage für ihre Tätigkeit. Dabei ist die Wirtschaft auf die Dienstleistungen von Auskunfteien vital angewiesen. Zum Beispiel überprüfen Händler regelmäßig die Zahlungsfähigkeit ihrer anfragenden Kunden. Entfällt diese Möglichkeit, werden viele Verbraucher künftig nicht mehr so einfach und schnell Waren wie bisher gewohnt kaufen können, zum Beispiel im Online- und Versandhandel.

Weiterhin missachten die Verordnungsvorschläge europäische „verfassungsrechtliche“ Vorgaben.

Hoeren und Kaufmann warnen in ihrem Gutachten schließlich, dass bei Inkrafttreten der bisher bekannten Vorschläge zur europäischen Datenschutzgrundverordnung der Grundrechtsstandard in der EU unter den Stand sinken würde, den das deutsche Verfassungsrecht garantiert.

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU), der das Gutachten in Auftrag gegeben hat, fordert die EU dazu auf, eine Regelung zu finden, die rechtmäßige Geschäftsmodelle nicht in ihrer Existenz bedroht.

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