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03.02.2012 | Clifford Chance | Mitteilung der Pressestelle
Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen

Die globale Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise der vergangenen zwei Jahre hat auch in Deutschland das Insolvenzgeschehen stark geprägt. Auch wenn die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland zurückgegangen ist, so besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass das geltende Insolvenzrecht weitreichender Änderungen bedarf, um die Sanierung von Unternehmen im Insolvenzverfahren zu fördern.

Mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen ("ESUG"), das am 1.3.2012 in Kraft treten wird, sind umfangreiche Änderungen zur Stärkung von Gläubigerrechten und zur Beseitigung bestehender Hindernisse des geltenden Rechts beschlossen worden, um den Insolvenzstandort Deutschland zu stärken. Gläubiger werden in Zukunft mehr Einfluss auf die Auswahl des Insolvenzverwalters durch das Gericht haben. Unter bestimmten Voraussetzungen wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt, der dem Gericht „einstimmig” einen grundsätzlich verbindlichen Vorschlag zur Person des Insolvenzverwalters unterbreiten kann. Diese Änderungen wurden im Vorfeld kontrovers diskutiert, daher werden sie sicherlich einige Zeit benötigen, um sich in der Praxis durchzusetzen. Wir erwarten aber, dass sich letztendlich auch bei den Gerichten die Erkenntnis durchsetzen wird, dass Planungssicherheit bei der Auswahl der Person des Insolvenzwalters ein wesentlicher Faktor für die Nutzung des Insolvenzverfahrens als Restrukturierungsverfahren ist.

Außerdem werden mit dem ESUG wesentliche Hindernisse beseitigt, die bislang die praktische Umsetzung des Insolvenzplanverfahrens erschwert haben. Das Störpotential von Gesellschaftern und Minderheitengläubigern wird in Zukunft erheblich gesenkt. Die neuen Regelungen ermöglichen jetzt die zwangsweise Durchsetzung eines "Debt to Equity Swaps", auch gegen den Willen der Altgesellschafter. Geändert werden auch die Bestimmungen zur „Eigenverwaltung”, die nach dem Insolvenzrecht anderer Länder eine Selbstverständlichkeit ist. Mit dem ESUG wird eine Reihe positiver Signale für die Sanierungspraxis in Deutschland gesetzt. Die kommenden Monate werden zeigen, wie sich die Neuregelungen in der Praxis auswirken werden.

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