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14.04.2020 | | Mitteilung der Pressestelle
Corona-Krise: neues Maßnahmen-Paket für den Mittelstand

Die Sanierungsberatung „Restrukturierungspartner“ hat ein Phasenmodell entwickelt, das die wichtigsten Handlungsoptionen für mittelständige Unternehmen in der aktuellen Corona-Krise abbildet. Das Phasenmodell ist dabei so etwas wie ein Sanierungsfahrplan, mit dem betroffene Unternehmen wirtschaftliche Schäden reduzieren, Liquidität sicherstellen und Finanzierungen stabilisieren können. Zudem zeigt es, wann die Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung greifen – und wann weitergehende Restrukturierungsmaßnahmen die bessere Wahl für den Mittelstand sind.

Liquiditätssicherung, Stabilisierung, Restrukturierung und Umsetzung: Das neue Phasenschema der Restrukturierungspartner soll Unternehmen dabei unterstützen, aktuelle und kurzfristige Liquiditätslücken zu schließen. „Viele Mittelständler fühlen sich in der Corona-Krise allein gelassen“, so Burkhard Jung, Geschäftsführer der Restrukturierungspartner. „Mit dem neuen Phasenmodell wollen wir betroffenen Unternehmen helfen, den Überblick zu behalten. Hier finden sie die wesentlichen Maßnahmen, auf die es ankommt, um die Corona-Krise zu überstehen, ohne Zeit mit Nebensächlichkeiten zu verschwenden.“

In Phase 1 hat die Liquiditätssicherung oberste Priorität. Für den Erhalt bzw. die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit ist eine ehrliche Liquiditätsplanung erforderlich. Zudem müssen Unternehmen zwingend nicht notwendige Ausgaben streichen, Kapazitäten herunterfahren und sich, soweit möglich, mit Finanzspritzen (z.B. aus dem Gesellschafterkreis) versorgen. „In dieser Phase ist transparente Kommunikation gegenüber Kunden und Mitarbeitern besonders wichtig“, weiß Jung. „Unternehmen sollten offensiv über mögliche Lieferengpässe oder Verzögerungen informieren und Konditionen nachverhandeln, um zu jeder Zeit Herr der Lage zu bleiben.“ Die Mitarbeiter sollten frühzeitig in Entscheidungen zu Homeoffice, Urlaubsplanung oder Kurzarbeit einbezogen werden. „Das schafft Vertrauen und Akzeptanz, schließlich müssen alle an einem Strang ziehen.“

Nachdem die wesentlichen Sofort-Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes umgesetzt wurden, sollten Unternehmen über Finanzierungshilfen nachdenken. Phase 2 (Stabilisierung und Finanzierung) zeigt auf, worauf es bei den Hilfsprogrammen der Bundesregierung ankommt, wie die Prüfung der Förderfähigkeit abläuft und welche Unterlagen eingereicht werden müssen. Hierzu ist vor allem eine zielgerichtete Aufbereitung der Zahlen wichtig. Deshalb haben die Restrukturierungspartner in einem ergänzenden „COVID Liquiditätssicherungskonzept“ übersichtlich zusammengefasst, worauf es bei einer Liquiditätsprüfung ankommt.

„Nicht in jedem Fall sind die Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung die beste Lösung für mittelständige Unternehmen, häufig kommen sie gar nicht infrage“, ergänzt der Restrukturierungsexperte. „Ist die Krise zu einschneidend und langanhaltend oder hatte das Unternehmen schon in den letzten Jahren Schwierigkeiten, ist das Schutzschirmverfahren oder die Eigenverwaltung häufig der bessere Weg.“ Während der Corona-Rettungsschirm keine Insolvenzantragstellung verlangt, bringt das Schutzschirmverfahren nach § 270 InsO die Möglichkeit eines echten Moratoriums mit sich. Nachdem die Vorteile der einzelnen Restrukturierungswege in Phase 3 gegenübergestellt wurden, folgt mit Phase 4 die Umsetzung der Restrukturierung.

Download Phasenmodell „Restrukturierung in der Corona-Krise: Handlungsoptionen für den Mittelstand“: https://www.restrukturierungspartner.com/wp-content/uploads/2020/04/202004_RSP_Restrukturierung_KMU_in_CoronaKrise.pdf

Weitere Informationen zum „COVID Liquiditätssicherungskonzept“: https://www.restrukturierungspartner.com/leistungen/covid-liquiditaetssicherungskonzept/

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