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28.03.2019 | Deutscher Anwaltverein | Mitteilung der Pressestelle
DAV lädt ein zum 16. Deutschen Insolvenzrechtstag

Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) lädt zum 16. Deutschen Insolvenzrechtstag vom 3. bis 5. April 2019 in Berlin ein.

Tagungsort ist das Maritim Hotel Berlin, Stauffenbergstraße 26, 10785 Berlin.

Die Eröffnungsveranstaltung findet statt am

Donnerstag, 4. April 2019, von 9:15 bis 11:00 Uhr.

Zu den Themenschwerpunkten des diesjährigen Insolvenzrechtstags gehören:

1. Evergreening und Zombies

Zombie-Unternehmen leben auf Pump. Zombie-Unternehmen sind nach OECD-Definition Unternehmen, die mindestens zehn Jahre alt sind und es seit drei Jahren nicht mehr schaffen, ihren Schuldendienst aus operativem Gewinn zu begleichen. Banken verlängern ihre Kredite, obwohl sie diese eigentlich schon abschreiben müssten (Evergreening). Diese Unternehmen, die dauerhaft nicht ertragreich arbeiten, müssten nach den Gesetzen des Marktes längst tot sein. Ihre Gläubiger halten sie jedoch – häufig ungewollt – künstlich am Leben.

Die Zahl dieser „untoten“ Unternehmen ist auch in Deutschland in den letzten Jahren deutlich weitergewachsen. Eine Insolvenzordnung, in der der Überschuldungstatbestand durch die Erwartung, auch zukünftig durch Kredite – trotz weiter laufender operativer Verluste – liquide zu sein, entfällt, kann hier wie ein Brandbeschleuniger wirken. Denn solange die Unternehmensleitung es für wahrscheinlich hält, für das laufende und das nächste Jahr ausreichende Liquidität haben, ist für sie der Insolvenzgrund der Überschuldung zunächst aufgeschoben. Das Problem: Das Risiko einer fehlerhaften Fortführungsprognose wird auf die zukünftigen Gläubiger übertragen, die dieses Risiko nicht tragen wollen.

Die Arbeitsgemeinschaft fordert, hier nachzuschärfen.

2. Effektives Insolvenzrecht: unparteiliche, fachkundige Insolvenzgerichte und unabhängige Insolvenzverwalter entscheidend

Unsere Wirtschaft ist auf Vertrauen angewiesen. Brechen Marktteilnehmer die Regeln, ohne bestraft oder aus dem Markt genommen zu werden, kann das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des Marktes nachhaltig gestört werden. Dieses konnte man in der Folge der Lehman-Krise etwa in den Anleihemärkten feststellen.

Ein effektives Insolvenzrecht spielt für das System der „Checks and Balances“ eine zentrale Rolle. Funktionierende Checks and Balances setzen voraus, dass Transparenz im Marktgeschehen herrscht bzw. hergestellt wird. Dazu bedarf es unparteilicher, fachkundiger und gut ausgestatteter Insolvenzgerichte und von den Parteien unabhängiger, für den Einzelfall geeigneter Insolvenzverwalter. Die Arbeitsgemeinschaft setzt sich deshalb für die weitere Stärkung und Beibehaltung der Unabhängigkeit der Insolvenzverwalter und Sachwalter ein.

Das Programm des 16. Deutschen Insolvenzrechtstages finden Sie hier.

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