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25.03.2020 | JAFFÉ Insolvenzverwalter | Mitteilung der Pressestelle
Erstes Zwischenziel im Insolvenzverfahren über das Vermögen der MEP Solar Miet & Service III (heute: RexXSPI GmbH) erreicht

4.500 Mieter von Solaranlagen erhalten Post

Überwiegende Zahl der Mietverträge kann fortgesetzt werden

München, 24. März 2020. Sechs Wochen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der RexXSPI GmbH, vormals MEP Solar Miet & Service III GmbH, sind erste Zwischenziele erreicht. Wie der vom Amtsgericht München bestellte Insolvenzverwalter, Diplom-Kaufmann Dr. Max Liebig von der Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter, heute mitteilte, konnten die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die überwiegende Zahl der Mietverträge nahtlos fortgeführt werden kann. Künftig soll dazu ein neuer Dienstleister die Verwaltung der Mietverträge und die Koordinierung der Serviceleistungen für die von RexXSPI an ihre Kunden vermieteten Dachsolaranlagen übernehmen. Auch für eine Übernahme des Mietportfolios und eine dauerhafte Fortführung des Geschäftsbetriebs gibt es erste Interessenten.

Die rund 4.500 von der Insolvenz betroffenen Mieter von Dachsolaranlagen erhalten in den nächsten Tagen dazu Schreiben vom Insolvenzverwalter. Zentral geht es darin um die Beantwortung der Frage, wie es zukünftig mit den Mietverträgen weitergeht und wer die Verwaltung und Bearbeitung der Mietverträge, die grundsätzlich fortgesetzt werden sollen, übernimmt. Zur Erreichung dieses wesentlichen Verfahrensziels ist es der Insolvenzverwaltung in enger Abstimmung mit den Gläubigern und bisherigen Financiers der RexXSPI GmbH gelungen, einen neuen Dienstleister zu finden, der sich zukünftig um die Verwaltung und Bearbeitung der Mietverträge sowie die Koordinierung aller Service- und Dienstleistungen kümmern soll.

Für die meisten Mieter werden sich trotz der Insolvenz keine nennenswerten Veränderungen ergeben. Dies gilt jedenfalls für alle Mieter, deren Anlage funktionsfähig am Netz ist und die bereits in der Vergangenheit ein störungsfreies Vertragsverhältnis hatten. Ihnen steht jetzt vor allem wieder ein Ansprechpartner zum Vertragsverhältnis zur Verfügung, der sich um ihre Belange kümmert. Auch der Forderungseinzug wird hier in Kürze wieder aufgenommen, Selbstzahlern wird ein Konto des Insolvenzverwalters für die monatlichen Zahlungen benannt.

Die Mieter, deren Anlage nicht funktioniert oder bei denen sich in der Vergangenheit Störungen ergeben haben, werden gesondert vom Insolvenzverwalter angeschrieben. In diesen Fällen muss noch an Hand eines auszufüllenden Fragebogens geprüft werden, wie weiter verfahren werden kann. Diese Mieter bittet der Insolvenzverwalter aufgrund der individuell unterschiedlichen Situationen und dem daraus resultierenden Prüfungsaufwand noch um etwas Geduld.

„Mit der Fortsetzung der überwiegenden Zahl der Mietverträge und der weiteren Betreuung der Mieter wurde das Mietportfolio weitgehend stabilisiert. In den nächsten Wochen wird es darum gehen, auch für die übrigen Mietverträge eine Lösung zu finden. Parallel dazu wird an einer dauerhaften Lösung gearbeitet, etwa durch die Übernahme des Geschäfts durch einen neuen Investor. Aktuell haben neben dem bisherigen Finanzierer bereits mehrere potenzielle Investoren Interesse an einer raschen und dauerhaften Lösung für das Portfolio gezeigt, was mich sehr positiv stimmt“, so Insolvenzverwalter Dr. Max Liebig.

Das Amtsgericht München - Insolvenzgericht - hatte mit Beschluss vom 04. Februar 2020 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RexXSPI GmbH eröffnet und Diplom-Kaufmann Dr. Max Liebig von der Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter zum Insolvenzverwalter bestellt.

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