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04.03.2015 | Flöther & Wissing | Mitteilung der Pressestelle
Fahrzeughersteller Sommer saniert sich unterm Schutzschirm

Laucha, 4. März 2015 – Der Fahrzeughersteller Sommer GmbH aus dem sachsen-anhaltinischen Laucha saniert sich über ein Schutzschirmverfahren. Die Unternehmensleitung hatte am vergangenen Freitag beim Amtsgericht Halle (Saale) einen entsprechenden Antrag gestellt, dem bereits stattgegeben wurde. Der Sanierungsprozess soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.

Die 1935 gegründete Sommer Gruppe ist einer der führenden europäischen Spezial-Fahrzeughersteller. Neben Anhängern werden in den Werken in Laucha und im polnischen Brzeznio hauptsächlich Aufbauten und Ausbauten für Paketverteilerfahrzeuge (Kep) gefertigt, so etwa die Lieferwagen von UPS.

Die Belegschaft wurde bereits über die Situation informiert. Die Löhne und Gehälter der rund 160 Mitarbeiter sind für drei Monate über die Arbeitsagentur gesichert. Ein Umsatzrückgang und damit verbundener Ergebniseinbruch in 2014 hatte das mittelständische Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht. Nun will sich das Unternehmen in einem Schutzschirmverfahren grundlegend restrukturieren, um in die Gewinnzone zurückzukehren.

Während des Schutzschirmverfahrens bleibt die unternehmerische Verantwortung in den Händen des Geschäftsführers Alexander Tietje („Eigenverwaltung“), der den Geschäftsbetrieb in vollem Umfang fortführt. Der Gesellschaft wurde Rechtsanwalt Prof. Lucas F. Flöther, Partner der bundesweit tätigen Kanzlei Flöther & Wissing, vom Amtsgericht Halle (Saale) als vorläufiger Sachwalter an die Seite gestellt. Er wird das Verfahren im Interesse der Gläubiger beaufsichtigen, den Sanierungskurs begleiten und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens überwachen. Flöther verfügt als Sachwalter über umfangreiche Sanierungserfahrungen im Rahmen von Schutzschirmverfahren.

„Die Sommer Gruppe ist ein etabliertes und im Kern gesundes Unternehmen“, betonte Alexander Tietje, der das Unternehmen 2010 aus der Insolvenz übernommen hatte. „Am Ende des Schutzschirmverfahrens wird Sommer als neu aufgestelltes Unternehmen wieder nachhaltig profitabel wirtschaften können.“ Produktion und Verkauf würden während des Schutzschirmverfahrens selbstverständlich ohne Einschränkungen weitergehen.

Der Gesetzgeber hat das Schutzschirmverfahren vor knapp drei Jahren eingeführt. Dabei handelt es sich um ein klar strukturiertes Verfahren, mit dem sich Unternehmen binnen weniger Monate restrukturieren können. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen seine Probleme frühzeitig erkennt und angeht, bevor sie existenzbedrohend werden. Die Sommer Gruppe war bei Beantragung des Verfahrens nicht zahlungsunfähig, so dass die Voraussetzungen für ein Schutzschirmverfahren, so wie es die Gesetzgebung vorsieht, gegeben sind.

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