Pressemitteilungen

11.02.2016 | German Pellets | Mitteilung der Pressestelle
Sanierung in Eigenverwaltung beantragt

Wismar, 10. Februar 2016. Der Holzpellets-Hersteller „German Pellets GmbH“ mit Hauptsitz in Wismar will sich über ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung restrukturieren. Die Geschäftsführung hat dazu heute beim Insolvenzgericht Wismar einen entsprechenden Antrag gestellt. Der Geschäftsbetrieb soll während des gesamten Verfahrens in vollem Umfang fortgeführt werden. Die Entscheidung des Gerichts wird in Kürze erwartet.

„German Pellets ist ein im Kern zukunftsfähiges Unternehmen in einem wachsenden Markt mit wettbewerbsfähigen Produkten“, betonte Frank Günther, der heute in die Geschäftsführung von German Pellets eingetreten ist und ab sofort für die Verantwortung für die Planung und Umsetzung der Sanierung übernommen hat. „Unser Ziel ist es, das Unternehmen grundlegend zu restrukturieren und die bestmögliche Lösung für Gläubiger und Mitarbeiter zu erreichen.“ Frank Günther kommt von der Restrukturierungsberatung „one square advisors“ und gehört zu den renommiertesten deutschen Restrukturierungsexperten. Unter anderem war er an der erfolgreichen Sanierung des Fahrradherstellers Mifa und des Solar-Unternehmens SAG Solar maßgeblich beteiligt.

Während des vorläufigen Insolvenzverfahrens soll der Geschäftsbetrieb von German Pellets in vollem Umfang fortgeführt werden. Die Produktion wird weiterlaufen, alle Aufträge werden weiter produziert und ausgeliefert. Günther will das vorläufige Insolvenzverfahren dazu nutzen, die zur Verfügung stehenden Sanierungsoptionen zu prüfen, in Absprache mit den Gläubigern ein Sanierungskonzept zu entwickeln und anschließend kurzfristig umzusetzen.

Bei einem (vorläufigen) Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung bleibt die unternehmerische Verantwortung in den Händen der Geschäftsführung. Das bedeutet, dass kein (vorläufiger) Insolvenzverwalter bestellt wird. Stattdessen werden die Gläubigerinteressen durch einen (vorläufigen) Sachwalter vertreten, der ähnlich wie ein Aufsichtsrat das Verfahren im Interesse der Gläubiger beaufsichtigt. Die Gläubigervertreter haben der Eigenverwaltung bereits einstimmig zugestimmt.

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