Pressemitteilungen

24.05.2012 | Hagedorn AG | Mitteilung der Pressestelle
Hagedorn AG stellt Insolvenzantrag

· Verhandlungen über Fortführung von Kreditlinien gescheitert

· Operativer Geschäftsbetrieb läuft stabil

· Rechtsanwalt Stephan Michels vom Gericht zum vorläufigen Sachwalter bestellt

Osnabrück, 23. Mai 2012. Gestern haben die HAGEDORN AG sowie die Tochtergesellschaften Hagedorn-NC GmbH, Hagedorn-Plastic GmbH, Hagedorn-Wohnungsgesellschaft mbH sowie der Unterstützungsverein Hagedorn Aktiengesellschaft e.V. einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Davon sind insgesamt rund 134 der rund 250 Mitarbeiter der Unternehmensgruppe betroffen. Für die HAGEDORN Plastirol Deutschland GmbH sowie sämtliche Auslandsgesellschaften wurde hingegen kein Insolvenzantrag gestellt.

Für alle insolventen Gesellschaften wurde der Bad Iburger Insolvenzanwalt Stephan Michels vom Gericht zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Gemeinsam mit dem Vorstand hat er heute eine Belegschaftsversammlung durchgeführt und verschafft sich derzeit einen Überblick über die Vermögensverhältnisse und Sanierungsperspektiven.

Hintergrund des Insolvenzantrags sind gescheiterte Verhandlungen über eine Verlängerung bestehender Kreditlinien. Alternative Anschlussfinanzierungen konnten nicht mehr rechtzeitig realisiert werden. Der operative Geschäftsbetrieb hingegen ist stabil und bietet somit eine gute Grundlage für nun anstehende Fortführungsprüfungen. „Wir haben eine gute Mitarbeiterstruktur und verstehen unser Geschäft. Darum bin ich überzeugt, dass die Hagedorn-Gruppe als Ganzes eine Zukunft hat“, erklärte der Unternehmensvorstand Dirk Brauch.

Der Geschäftsbetrieb sämtlicher Unternehmen der Hagedorn-Gruppe läuft unverändert weiter. Alle Gläubiger der insolventen Gesellschaften werden demnächst vom Vorstand und dem vorläufigen Sachwalter informiert. „Ich bin zuversichtlich, dass wir mit allen Beteiligten eine gute Lösung finden, um dem Unternehmen und seinen Mitarbeitern schon bald wieder eine Perspektive geben zu können“, sagte Michels in einer ersten Stellungnahme.

Alle Mitarbeiter der insolventen Hagedorn-Gesellschaften haben nun für bis zu drei Monate Anspruch auf Insolvenzgeld, das anstelle der Löhne und Gehälter von der Agentur für Arbeit gezahlt wird. Rechtsanwalt Stephan Michels und sein Team bemühen sich derzeit um eine Vorfinanzierung dieser Ansprüche durch eine Bank, damit die Beschäftigten zeitnah diese Lohnersatzleistung erhalten. In den nicht-insolventen Tochtergesellschaften werden die Löhne und Gehälter unverändert und pünktlich direkt vom Unternehmen weiter gezahlt.

Jörg Nolte
rwkonzept GmbH
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