Pressemitteilungen

27.12.2018 | Hamburger Restrukturierungsforum | Mitteilung der Pressestelle
ESUG reloaded or rejected – 5 Jahre ESUG in Hamburg

Hamburg, 21. Dezember 2018. Am 15. Oktober 2018 wurden die Ergebnisse der ESUG-Evaluation unter großem Interesse der Restrukturierungsszene veröffentlicht. Was lag da näher, als die Studie und die spezifischen ESUG-Erfahrungen in Hamburg im Rahmen des diesjährigen Hamburger Restrukturierungsforums näher zu beleuchten. Rund 85 Gäste verfolgten die spannende Diskussion am 13. November 2018.

Nach den Begrüßungsworten durch Dr. Steffen Koch (hww hermann wienberg wilhelm) führte Prof. Dr. Stephan Madaus (Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozess- und Insolvenzrecht, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) mit seinem Impulsreferat in die nachfolgende Diskussion ein. Er zeigte zunächst einen statistischen Überblick über die ESUG-Evaluation, bei dem deutlich wurde, dass Eigenverwaltungen bei größeren Insolvenzverfahren einen zunehmenden Anteil beanspruchen, jedoch der Anteil der Schutzschirmverfahren an vorläufigen Eigenverwaltungen abnimmt. Prof. Madaus berichtete außerdem, dass nur circa ein Drittel aller eröffneten Eigenverwaltungen mit einem Insolvenzplan nach § 258 InsO enden. Die Verfahrensdauer sei allerdings in den meisten Fällen mit 4 bis 12 Monaten durchaus kurz. Des Weiteren hat die ESUG-Evaluation ergeben, dass Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO keinen entscheidenden Mehrwert bringt. Der Wunsch nach einer stärkeren Ausrichtung auf Eigenverwaltungswürdigkeit durch eine vorbereitete Sanierung ist eine weitere wichtige Erkenntnis der ESUG-Evaluation. Prof. Dr. Madaus berichtete, dass bezüglich der Rolle des Sachwalters mehr Unabhängigkeit sowie eine klare Rollenzuweisung und eine entsprechende Vergütung von der Mehrzahl der Befragten gefordert wurden.

Im Anschluss an das Impulsreferat waren die Teilnehmer der Podiumsdiskussion gefragt, die von Dr. Sven-Holger Undritz (White & Case) engagiert moderiert wurde. Dr. Axel Herchen (Leiter des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Hamburg) sieht die frühzeitige Einbindung von Gläubigerausschüssen positiv, da die Insolvenzgerichte hierdurch zusätzliche Erkenntnisse gewinnen können, die regelmäßig bei den zu treffenden Entscheidungen mitberücksichtigt werden sollten und auch bereits werden. Zur Rolle des Schuldners forderte Dr. Undritz, dass dieser sich selbst am Schopf aus dem Sumpf herausziehen können müsse. Auch dies sei im ESUG schon heute so angelegt. Prof. Dr. Madaus ergänzte, dass die Voraussetzung für eine erfolgreiche Eigenverwaltung eine gute Vorbereitung und Vorabstimmung mit wesentlichen Verfahrensbeteiligten sei.

Thomas Harbrecht (Executive/Direktor/Prokurist, Euler Hermes Deutschland NL der Euler Hermes S.A. in Hamburg) berichtete zum Thema Missbrauch in der Eigenverwaltung, dass vor allem in kleineren Verfahren vereinzelt eine gewisse Selbstbedienungsmentalität zu beobachten sei. Auch Dr. Undritz bestätigte dies. Vor allem hinsichtlich der Kosten der Eigenverwaltung und der Sachwaltung gebe es im Vergleich zu den Kosten der Regelinsolvenz immer wieder Transparenzprobleme. So betonte Tim Wierzbinski (Rechtsanwalt, HSH Nordbank AG), dass vor allem Kommunikation und Vertrauen unter den Beteiligten wichtig seien. Dies gelte sowohl für die Kosten als auch insbesondere für die angestrebte Verfahrensart Eigenverwaltung. Der Bankenvertreter erläuterte des Weiteren, dass der Sachwalter aus Gläubigersicht der letzte Fels in der Brandung sei, da er gegebenenfalls der letzte verbliebene Wahrer der Gläubigerinteressen sei. Entsprechend sei eine angemessene Vergütung aus Gläubigersicht definitiv erforderlich. Harbrecht forderte daher ein besonderes Augenmerk des Gläubigerausschusses auf die Kosten des Verfahrens, um diese nicht ausufern zu lassen. Diese Meinung teilte auch Dr. Herchen.

Zum Schluss der Diskussion betonte Prof. Dr. Madaus, dass der Wunsch nach Zentralisierung da sei und die Zentralisierung der Gerichte wichtig sei, damit Erfahrung aufgebaut werde. Auch Dr. Herchen sieht insgesamt die Notwenigkeit zur weiteren Konzentration und Spezialisierung der Insolvenzgerichte sowie zur Investition in eine intensive Aus- und Fortbildung von Insolvenzrichtern.

Prof. Dr. Madaus erläuterte zum Schluss, dass die Frage nach der von den Gutachtern erwogenen Verschmelzung der Verfahrensformen von §270a InsO und §270b InsO vor allem vor dem Hintergrund beantwortet werden müsse, dass demnächst noch ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren kommen werde. Den Abschluss der Veranstaltung bildete ein Resümee von Dr. Thorsten Bieg (GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB).

Mit seiner dritten Veranstaltung hat das Hamburger Restrukturierungsforum die bereits in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, München und Stuttgart erfolgreiche Diskussionsreihe zu Themen um Sanierung, Restrukturierung und Insolvenz fortgesetzt. Kenner der Materie stellen aus verschiedenen Blickwinkeln ein aktuelles Thema vor und teilen ihr Expertenwissen in der Diskussion mit den Gästen. Zugleich geben die Veranstaltungen ausreichend Raum, um eigene Projekte zu erörtern. Die Veranstalter des Hamburger Restrukturierungsforums sind: Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, hww hermann wienberg wilhelm, Restrukturierungspartner und White & Case. Im Herbst 2019 findet die nächste Ausgabe des Hamburger Restrukturierungsforums statt. Weitere Informationen unter www.hamburger-restrukturierungsforum.de

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