Pressemitteilungen

06.02.2014 | Hermann Rechtsanwälte | Mitteilung der Pressestelle
Anbieter für diagnostische Genetik bio.logis gerettet

Frankfurt am Main, 04.02.2014. Die bio.logis GmbH mit Sitz in Frankfurt ist nach erfolgreichem Abschluss der Insolvenz in Eigenverwaltung gerettet. Das Unternehmen konnte zwischenzeitlich an eine Nachfolgegesellschaft verkauft werden, welche in Zukunft unter bio.logis Genetic Information Management GmbH firmieren wird. Die neue Gesellschaft übernimmt den gesamten Geschäftsbetrieb einschließlich aller Mitarbeiter.

Dem Kauf vorausgegangen waren langwierige Verhandlungen, welche durch die Berater der bio.logis GmbH, die Rechtsanwälte Steffen Schneider und Andreas Liebaug (beide BBL Bernsau Brockdorff & Partner), den Sachwalter Ottmar Hermann (Kanzlei HERMANN Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater), Herrn Rechtsanwalt Daniel F. Fritz (ebenfalls HERMANN Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater) sowie die Geschäftsführung der bio.logis GmbH in der Eigenverwaltung mit verschiedenen Interessenten geführt wurden. Zudem wurden während der vorläufigen Eigenverwaltung erste wichtige Schritte der notwendigen Restrukturierung umgesetzt und das Geschäft stabilisiert. Die bio.logis GmbH hatte Ende August 2013 einen Antrag auf Anordnung eines Eigenverwaltungsverfahrens gestellt.

„Die Insolvenz war vor allem für die Mitarbeiter eine schwierige Zeit“, resümierte der Sachwalter Ottmar Hermann. „Die Beschäftigten haben großes Durchhaltevermögen und Loyalität zu bio.logis gezeigt.“ Die Auftragslage sei gut und das Team sehr motiviert. Besonderer Dank gelte aber dem unverzichtbaren Engagement von Frau Prof. Dr. Daniela Steinberger als Geschäftsführerin der bio.logis GmbH, ohne deren Einsatz eine Sanierung des Unternehmens voraussichtlich nicht möglich gewesen wäre. Möglich wurde der erfolgreiche Abschluss des Verfahrens auch durch das ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen), das erheblich bessere Chancen für Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung bietet.

„Dass das Sanierungsverfahren in so kurzer Zeit erfolgreich abgeschlossen werden konnte, liegt aber auch wesentlich an der außerordentlich guten und professionellen Zusammenarbeit aller Beteiligten“, ergänzt Rechtsanwalt Schneider. „Die Kooperation mit Geschäftsführung und Gläubigern, dem zuständigen Sachwalter und dem Gericht war sehr vertrauensvoll“.

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