Pressemitteilungen

03.03.2014 | Hermann Rechtsanwälte | Mitteilung der Pressestelle
Insolventer Verein ‚Diakonie Werkstatt’ vor Schließung

Ohne neue Investoren keine Fortführung möglich –

Wegbrechen öffentlicher Zuschüsse für Schließung verantwortlich – - Erwirtschaftete Gewinne können ausgefallene Fördermittel nicht kompensieren -

Frankfurt a. M./ Rüsselsheim, 28.02.2014. Der insolvente gemeinnützige Verein ‚Diakonie Werkstatt’ mit Sitz in Rüsselsheim muss Ende April 2014 seine Arbeit einstellen. Nach 31 Jahren ist die Schließung des sozial engagierten Vereins, der arbeitslosen Menschen, die aufgrund ihrer körperlichen oder auch seelischen Situation auf dem Arbeitsmarkt schwer zu vermitteln sind, nicht mehr zu verhindern. Obwohl die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs von der Kanzlei HERMANN alle Möglichkeiten einer Sanierung ausgelotet und gemeinsam mit dem Vorstand des Vereins mit zahlreichen Interessenten gesprochen hatte, fand sich letztlich kein Investor, der bereit war, den Verein zu übernehmen und fortzuführen.

Da sich der gemeinnützige Verein bis Frühjahr 2012 ausschließlich aus staatlichen Mitteln finanzierte und damit die laufenden Kosten deckte, drohte nach dem Streichen zahlreicher öffentlicher Mittel im Zuge der so genannten ‚Instrumentenreform’ eine dauerhafte Unterdeckung des Geschäftsbetriebs. „Das Wegbrechen der öffentlichen Zuschüsse war für die Diakonie Werkstatt das Todesurteil. Das Aus des gemeinnützigen Vereins ist eine menschliche Katastrophe für die Menschen, die durch ihre Tätigkeit im Verein eine Wertschätzung in ihrer gesellschaftlich schwierigen Situation erfahren haben“, sagt Kappel- Gnirs.

Daher war der Verein gezwungen, in kurzer Zeit deutlich mehr gewinnorientiert und profitabler zu wirtschaften. Doch die aufgrund des ‚Spardiktats’ ausgefallenen Fördermittel konnten durch die erwirtschafteten Gewinne nicht kompensiert werden, die in den Bereichen Reinigung und Wäscherei, Malerei und Tapezierarbeiten sowie der personellen Aushilfe bei der ‚Tafel’ erzielt wurden. Trotz intensiver Bemühungen der Beschäftigten, der Geschäftsleitung und des Vorstands, ist es dem Verein nicht gelungen, die notwendigen Korrekturen strukturell umzusetzen. Schließlich sei ein Verein, der sich den schwachen Menschen in der Gesellschaft verpflichtet fühlt, nicht ohne weiteres mit gängigen Wirtschaftsunternehmen vergleichbar, so Kappel-Gnirs.

Auf einer Betriebsversammlung hat Insolvenzverwalterin Kappel-Gnirs gemeinsam mit dem Dekan Volkhard Guth, Vorsitzender der Diakonie Werkstatt, die 50 Beschäftigten über die anstehende Schließung informiert. Betroffen sind 11 festangestellte Mitarbeiter, darunter Sozialpädagogen, Ausbilder und Beschäftigte aus der Verwaltung, sowie die weiteren 39 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die in unterschiedlichen Berufszweigen eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt anstreben. Die Beschäftigungsverhältnisse sollen vorwiegend bis Ende April und einige im Mai auslaufen. Bis dahin werden bestehende Aufträge noch abgewickelt.

Da die Zuschüsse aus einem Europäischen Sozialfond nicht mehr abgerufen werden konnten und die zugesagten kirchlichen Fördermittel nicht ausreichten, um ein ausgeglichenes Geschäftsjahr zu sichern, hatte der Verein wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit am 22.11.2013 beim Amtsgericht Darmstadt einen Insolvenzantrag gestellt.

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