Pressemitteilungen

09.01.2015 | ILLIG BRAUN KIRSCHNEK | Mitteilung der Pressestelle
RETTUNG FÜR RÜCKLE

ZOLLERN Unternehmensgruppe übernimmt Präzisionsrundtisch-Spezialisten

Für den insolventen Präzisionsrundtischbauer Rückle GmbH mit Sitz in Römerstein-Böhringen ist die Rettung gelungen. Zum 1. Februar 2015 wird die ZOLLERN Unternehmensgruppe mit Sitz in Sigmaringendorf-Laucherthal den Geschäftsbetrieb in Römerstein-Böhringen übernehmen.

Anfang September 2014 hatte die Rückle GmbH beim Amtsgericht Tübingen einen Insolvenzantrag gestellt und den Geschäftsbetrieb in Eigenverwaltung aufrechterhalten und fortgeführt. Hierzu wurde der Sanierungsexperte Dr. Thomas Kaiser aus Freiburg in die Geschäftsleitung berufen. Zum Sachwalter hat das Amtsgericht Tübingen den Stuttgarter Rechtsanwalt Dr. Tibor Braun bestellt.

„Im Team ist es gelungen, den Geschäftsbetrieb der Rückle GmbH nicht nur zu stabilisieren, sondern auch so zu positionieren, dass derzeit eine Auftragsauslastung bis Mitte 2015 gewährleistet ist“, so der Sachwalter Rechtsanwalt Tibor Braun. „Da Rückle am Markt über Alleinstellungsmerkmale verfügt, war es in der Folge möglich, mit etlichen strategischen Erwerbsinteressenten in Übernahmeverhandlungen zu treten“.

„Eigenverwalter und Sachwalter ist es letztlich gelungen, mit der ZOLLERN Unternehmensgruppe einen Erwerber zu finden, der nicht nur den Standort in Römerstein-Böhringen sichert und den größten Teil des Personals übernehmen wird, sondern durch Synergieeffekte und internationale Aufstellung beste Voraussetzungen mit sich bringt, Rückle auf Sicht weiterzuentwickeln“, so Braun weiter.

Das Übernahmekonzept der ZOLLERN Unternehmensgruppe sieht vor, dass die zuletzt bei Rückle beschäftigten Mitarbeiter in großem Umfang übernommen und fortbeschäftigt werden. Aufgrund der Synergieeffekte im Zuge der Übernahme werden nur wenige Arbeitsplätze entfallen. Den betroffenen Mitarbeitern soll im Januar die Möglichkeit angeboten werden, in eine eigens hierfür zu gründende Transfergesellschaft zu wechseln. Hierdurch wird die Arbeitslosigkeit für die betroffenen Mitarbeiter zunächst vermieden.

Die Kaufverträge kamen am 19. Dezember 2014 zur Unterzeichnung und stehen noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Kartellbehörden.

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