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07.02.2012 | Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. | Mitteilung der Pressestelle
Inkassoverband unterstützt Bayerns Justizministerin Merk bei Forderung nach effektiveren Sanktionen gegen unseriöse Inkassounternehmen – Gebührenregelung wäre aber sinnlos

Berlin, 7. Februar 2012 – Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin, unterstützt die Forderung von Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk nach effektiveren Sanktionen gegen unseriöses Inkasso, die diese am Montag anlässlich des „Safer Internet Day“ aufgestellt hat.

„Dazu muss das Rechtsdienstleistungsgesetz geändert und um eine Aufsicht über Inkassounternehmen erweitert werden“, erklärt BDIU-Präsident Wolfgang Spitz. Die Aufsicht benötige einen Sanktionskatalog, um gegen unseriöse Inkassodienstleistungen vorgehen zu können.

Der BDIU weist darauf hin, dass seriöse Inkassounternehmen Forderungen vor einer Geltendmachung einer grundsätzlichen Prüfung unterziehen. Wenn sie Zweifel an der Schlüssigkeit einer Forderung haben, geben sie den Auftrag wieder zurück. Diesem Verhaltenskodex haben sich insbesondere die Mitgliedsunternehmen des BDIU verpflichtet.

Gebührenordnung hilft nicht gegen unseriöse Geldeintreiber

Eine Gebührenregelung für Inkassounternehmen, die Bayerns Justizministerin Merk ebenfalls gefordert hat, lehnt der Branchenverband jedoch entschieden ab. „Die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten ist durch die ständige Rechtsprechung bereits geregelt“, erläutert BDIU-Präsident Spitz. Gängig ist demnach eine weitgehende Anlehnung an das Gebührensystem der Rechtsanwälte.

„Eine Gebührenregelung für Inkassounternehmen trägt nichts dazu bei, unseriösen Geldeintreibern das Handwerk zu legen“, kritisiert der Verbandspräsident.

Spitz fordert: „Dringend erforderliche Maßnahmen gegen unseriöse Geldeintreiber dürfen nicht auf dem Rücken der seriösen Inkassounternehmen erfolgen. Das würde letztlich den berechtigten Interessen der Gläubiger und somit der Wirtschaft insgesamt erheblichen Schaden zufügen.“

Über den BDIU

Der BDIU ist mit 560 Mitgliedsunternehmen der größte Inkassoverband in Europa und der zweitgrößte weltweit. BDIU-Mitglieder führen pro Jahr zwischen fünf und zehn Milliarden Euro für ihre Auftraggeber wieder in den Wirtschaftskreislauf zurück. Als „Seismograf der Wirtschaft“ erkennen die Mitgliedsunternehmen Probleme beim Zahlungsverhalten sofort. Alle BDIU-Mitglieder unterliegen der strengen Berufsaufsicht durch den Verband – die Mitgliedschaft im BDIU gilt daher auch als Qualitätssiegel für eine seriöse Inkassotätigkeit.

Marco Weber

Pressereferent

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BDIU e.V., vertreten durch den Präsidenten Wolfgang Spitz Vereinsregister Berlin, Amtsgericht Charlottenburg VR 28841 B

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