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18.11.2016 | KÜBLER | Mitteilung der Pressestelle
Insolvenzverwalter Kübler: Hohe Quote für Ziegler-Gläubiger

Giengen/Ulm, 18. November 2016. Der Insolvenzverwalter des Feuerlöschfahrzeugherstel-lers Albert Ziegler GmbH & Co. KG, Bruno M. Kübler, zahlt in diesen Tagen den ungesicher-ten Gläubigern einen Betrag von € 16,5 Mio. aus der erwirtschafteten Insolvenzmasse aus, was einer Quote von 35 % der anerkannten Forderungen von € 43 Mio. entspricht. Die Gläubiger, die mit ihren Forderungen wirksam gesichert waren (Lieferanten und Banken), hatten zuvor auf ihre Forderungen von insgesamt € 25 Mio. bereits eine 100 %ige Aus-schüttung erhalten. Die Gesamtausschüttung von € 41,5 Mio. entspricht somit einer Quote von über 60 % auf alle anerkannten Forderungen.

Kübler hatte im Dezember 2013 das Unternehmen an den börsennotierten chinesischen Konzern CIMC verkauft. Dem Verkauf war ein strukturierter, ausgedehnter Bieterprozess vorausgegangen, bei dem rund 150 Interessenten angesprochen wurden. „Neben dem Erhalt von Geschäftsbetrieb und Arbeitsplät-zen war es von Anfang an unser wichtigstes Ziel, eine bestmögliche Befriedigung der Gläubiger zu errei-chen“, betonte Kübler. Er setzte nicht auf eine schnelle Lösung, die nur einen geringen Verkaufserlös erbracht hätte, sondern führte mit seinem Restrukturierungsteam und dem Ulmer Kooperationspartner Sorg den Geschäftsbetrieb zwei Jahre lang fort. In dieser Zeit realisierte er ein umfassendes leistungs-wirtschaftliches Sanierungsprogramm. Zahlreiche technische Innovationen konnten neu entwickelt und auf den Markt gebracht werden. Noch vor dem Verkauf an CIMC erzielte Kübler trotz der schwierigen Umstände mit Ziegler beim Auftragseingang einen Zehnjahresrekord. Mit knapp 1.000 Arbeitnehmern im Konzern wurde der Personalbestand aus der Zeit vor Beginn des Insolvenzverfahrens wieder erreicht.

Auslöser der Insolvenz im Jahre 2011 war u. a. die Aufdeckung des sog. Feuerwehrbeschaffungskartells, dem außer Ziegler noch weitere Produzenten (Rosenbauer, IVECO, Magirus und Schlingmann) angehör-ten. Das Verfahren endete mit einer millionenschweren Kartellbuße. Aufgrund des Kartellverfahrens wa-ren insbesondere in den ersten Monaten der Insolvenz die Aufträge von Seiten der öffentlichen Hand eingebrochen. Nach monatelanger Auftragsstagnation konnte Kübler jedoch die Vorbehalte ausräumen und sich mit dem Unternehmen bei zahlreichen Ausschreibungen durchsetzen.

Die geschädigten Kommunen machten im Insolvenzverfahren gegen die beteiligten Hersteller Schadens-ersatz aufgrund wettbewerbswidrig überteuerter Fahrzeuge geltend, die zwischen 2000 bis Mitte 2004 geliefert wurden. Mangels Nachweises eines Schadens im Einzelfall – es handelte sich um ein sogenann-tes Gebietskartell und nicht um konkrete Preisabsprachen auf Fahrzeugebene – konnten die Kommunen ihre Ansprüche einzeln gerichtlich nicht durchsetzen. Den kommunalen Spitzenverbänden gelang es je-doch, für ihre geschädigten Mitglieder-Kommunen mit zwei der am Kartell beteiligten Unternehmen eine pauschale Entschädigung auszuhandeln. Dem Aufruf der kommunalen Spitzenverbände, an dieser außer-gerichtlichen Einigung teilzunehmen, folgte der überwiegende Teil der betroffenen Kommunen.

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