Pressemitteilungen

14.12.2012 | König Rechtsanwälte | Mitteilung der Pressestelle
Windkraftanlagenhersteller Fuhrländer AG auf Sanierungskurs

- Amtsgericht Montabaur eröffnet Verfahren in Eigenverwaltung - Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt zum Sachwalter bestellt - Weg frei für durchgreifende Sanierungsmaßnahmen - Insolvenzplan soll Sanierung ermöglichen - Investorenprozess eingeleitet -

Liebenscheid, 13.12.2012. Das Amtsgericht Montabaur hat am 11.12.2012 das Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung der Fuhrländer AG eröffnet und Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt als Sachwalter bestätigt. Durch die Eröffnung des Verfahrens hat der im In- und Ausland namhafte Windkraftanlagenhersteller nun die Möglichkeit, den bereits eingeleiteten Sanierungskurs konsequent fortzusetzen. So kann der Pionier für Windkraftanlagen in einem eröffneten Verfahren Sanierungsmaßnahmen umsetzen, die sonst bei einer Restrukturierung nicht möglich wären. Vor dem Eröffnungsbeschluss hatte Prof. Schmidt in einem Gutachten an das Gericht festgestellt, dass die Fuhrländer AG nach einer Entschuldung grundsätzlich erhalten und saniert werden kann. Fuhrländer verfügt über das erforderliche Personal, gut ausgebildete Experten und das notwendige Know-How, um das Unternehmen in Eigenverwaltung zu sanieren. Bei der Sanierung in Eigenverwaltung verbleibt die unternehmerische Verantwortung bei der Geschäftsleitung. Der Sachwalter begleitet die Geschäftsleitung im Sanierungsprozess und überwacht die Sanierungsmaßnahmen als ‚verlängerter Arm des Gerichts’. Der Geschäftsbetrieb an dem Produktionsstandort in Liebenscheid läuft uneingeschränkt weiter.

„Wir sind uns bewusst, dass Fuhrländer noch einige Hürden zu überwinden hat. Aber durch die Eröffnung des Verfahrens ist der Weg für den Sanierungskurs frei, den wir bereits konsequent eingeschlagen haben. Fuhrländer verfügt über hervorragende Windkraftanlagen, über hoch motivierte Mitarbeiter und ein hohes Fachwissen. Ich bin daher optimistisch, dass wir unser Ziel einer nachhaltigen Sanierung erreichen“, sagt Werner Heer, Vorstand der Fuhrländer AG. Um dieses Ziel zu erreichen, sind unter anderem auch Personalmaßnahmen unerlässlich, die eine sozialverträgliche Reduzierung der Beschäftigtenzahl vorsehen. Hierzu führt die Geschäftsleitung zurzeit intensive Gespräche mit dem Betriebsrat, um einen Sozialplan zu vereinbaren.

Sachwalter Schmidt arbeitet unter Hochdruck an einem komplexen Insolvenzplan, der die Entschuldung sowie den Erhalt und die Fortführung des Unternehmens vorsieht. Um strategische Investoren zu finden, ist der Investorenprozess mit Unterstützung der Unternehmensberatungsgesellschaft KPMG schon eingeleitet worden. Erste Erfolg versprechende Gespräche mit potentiellen Interessenten haben bereits stattgefunden. „Die Gespräche mit interessierten Investoren geben uns deutliche Zuversicht, dass die Sanierung von Fuhrländer eine realistische Chance hat. Gerade die Investoren aus dem Ausland schätzen die hoch qualitativen Anlagen und der internationale Markt ist vielversprechend“, sagt Sachwalter Schmidt.

In die Krise geriet das Vorzeigeunternehmen aus dem Westerwald in den letzten Jahren aus diversen Gründen. Nach einer Phase des starken Wachstums hatte sich der Windkraftsektor in den vergangenen Jahren rückläufig entwickelt. Sinkende Margen und die Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise verstärkten zudem die finanziellen Sorgen. Hinzu kamen Zahlungsstockungen bei Auslandsprojekten. Alle diese Gründe führten insgesamt letztlich zum Insolvenzantrag.

Über die Fuhrländer AG

Die Fuhrländer AG ist Pionier für die Nutzung der Windenergie im Binnenland und gehört heute in Deutschland sowie in West- und Osteuropa, Brasilien, Vietnam und der Ukraine zu den Wegbereitern der Windenergie. Mit einer aktuellen Anlagenpalette mit 2,0, 2,5 und 3,0 Megawatt Leistung bietet Fuhrländer modernste Anlagentechnik. Die innovative Drei-Megawatt-Klasse hat den in der Branche einzig-artigen Rotor mit 120 Meter Durchmesser auf einer Nabenhöhe von 140 Metern. Sie besitzt auch den neuen HybridDrive, der wesentlich leichter und kompakter und besonders effizient für Einsätze im Binnenland ist.

Über Prof. Dr. jur. Dr. phil. Thomas B. Schmidt

Rechtsanwalt Thomas B. Schmidt ist Fachanwalt für Arbeits- und Insolvenzrecht und Partner der Kanzlei König Rechtsanwälte, eine der führenden Wirtschaftskanzleien in Rheinland-Pfalz mit Sitz in Trier. Seit 1997 ist Prof. Schmidt als Insolvenzverwalter tätig und gilt als bekannter Experte für Insolvenzplanverfahren und Sanierungen. Darüber hinaus ist er auf Restrukturierungen spezialisiert. Er ist Honorarprofessor der Fachhochschule Trier und lehrt dort seit 2002 in den Fächern Wirtschafts- und Insolvenzrecht (weitere Informationen unter www.thomasbschmidt.de).

Medienkontakt:

Fuhrländer AG
Unternehmenskommunikation
Nina Keirsbulck
Telefon: 02664 - 9966 556
nina.keirsbulck@fuhrlaender.de
www.friendly-energy.de

dictum law communications
Pietro Nuvoloni / Elke Schmitz
Telefon: 0221 - 39 760 660
nuvoloni@dictum-law.com
schmitz@dictum-law.com
www.dictum-law.com

Der WBDat.-E-Mail-Newsletter zum Insolvenzgeschehen:
Unser kostenloser Service für Sie. Täglich auf dem neuesten Stand.

abonnieren