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07.12.2017 | Kreplin & Partner | Mitteilung der Pressestelle
Kreplin & Partner zu Modehändler BiBA: Einstellung des Geschäftsbetriebes

Das 1963 gegründete Gelsenkirchener Unternehmen BiBA kann nicht fortgeführt werden. Die geplante Sanierung ist letztlich am schlechten Marktumfeld und mangelnder Bereitschaft der Mitarbeiter, auf Gehalt zu verzichten, gescheitert, sagt der zum Insolvenzverwalter bestellte Düsseldorfer Rechtsanwalt Georg F. Kreplin.

Eine Tradition geht zu Ende: Das Gelsenkirchener Unternehmen BiBA, 1963 in Duisburg gegründet, stellt zum Ende des Jahres seinen Geschäftsbetrieb ein. Das bestätigt der Düsseldorfer Rechtsanwalt Georg F. Kreplin aus der Kanzlei Kreplin & Partner, der vom Amtsgericht Essen zum Insolvenzverwalter bestellt worden ist. „Auf der Gläubigerversammlung am Montag, 4. Dezember, wurde die Einstellung des Geschäftsbetriebes bestätigt. Das hat die Kündigung aller rund 480 Mitarbeiter zur Folge, ebenso die Schließung aller etwa 130 BiBA-Shops. Diese bleiben noch für einen Ausverkauf bis Ende des Jahres geöffnet“, sagt Georg Kreplin.

BiBA war in einem allgemein schwierigen Umfeld im Textileinzelhandel in eine wirtschaftliche Krise geraten. Kunden kauften weniger Mode, der Online-Handel sei zugleich gestiegen, prominente Einzelhandelsflächen und viele Mitarbeiter führten zu hohen Kosten, nennt der Rechtsanwalt einige Gründe für die Insolvenz. Auch eine Sanierung in Eigenverwaltung habe nicht zum gewünschten Erfolg geführt. Georg Kreplin hatte in dem Verfahren bereits als Sachwalter fungiert. „Die schlechte Lage im Handel hat letztlich alle Sanierungsbemühungen im Keim erstickt, aber auch die fehlende Bereitschaft der größtenteils tariflich gebundenen Mitarbeiter, Lohnkürzungen hinzunehmen, hat die Situation nicht vereinfacht.“

Georg Kreplin bedauert die Schließung des Unternehmens natürlich. „Mehr als 50 Jahre stand BiBA für gehobene Damenoberbekleidung. Diese Handelstradition ist jetzt beendet, aber wir hatten keine andere Möglichkeit. Weder die betriebswirtschaftliche Situation des Unternehmens noch die Aussichten im stationären Handel haben für eine Fortführung gesprochen.“ Er habe alles daran gesetzt, noch eine Lösung für das insolvente Unternehmen zu finden; ganz so, wie er es als sanierungsaffiner Insolvenzverwalter regelmäßig tut.

Der Düsseldorfer Rechtsanwalt hat in der Vergangenheit durch verschiedene Insolvenzverfahren im Modebereich auf sich aufmerksam gemacht. Das bekannteste ist die des Modehändlers Mexx, der Anfang 2016 in einem damals schon schwierigen Marktumfeld in Schieflage geraten war. Damals hatte Georg Kreplin eine übertragende Sanierung erreicht und eine ganze Reihe an Filialen an einen internationalen Investor verkauft.

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