Pressemitteilungen

17.04.2019 | LIESER Rechtsanwälte | Mitteilung der Pressestelle
Gläubiger der AG Bad Neuenahr erhalten ihr Geld vollständig zurück

- Insolvenzverwalter Jens Lieser hat Forderungen der Gläubiger in vollem Umfang erfüllt -

- Abarbeitung des Insolvenzplans läuft planmäßig - Verwertungserlöse des Insolvenzverwalters liegen über den Erwartungen -

- Verwertungserlöse ermöglichen den Gläubigern eine 100-Prozent-Quote -

Koblenz/ Bad Neuenahr, 16.04.2019. Gute Nachrichten für die Gläubiger der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr (AGBN), denn rund dreieinhalb Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann Insolvenzverwalter Jens Lieser den Gläubigern ihr Geld vollständig zurückzahlen. Mit der nun zweiten Ausschüttung in Höhe von rund 60 Prozent können damit die festgestellten Forderungen der Gläubiger vollständig ausgeglichen werden. Die erste Ausschüttung über rund 40 Prozent hatte Insolvenzverwalter Jens Lieser bereits ausgezahlt, nachdem dem Insolvenzplan von fast allen Gläubigern und Aktionären beim Erörterungs- und Abstimmungstermin am 12. Oktober 2017 zugestimmt worden war.

„Mein Team und ich freuen uns sehr über das außergewöhnlich gute Ergebnis für die Gläubiger. Das zeigt, dass sich unsere Anstrengungen und der Einstieg eines regionalen Unternehmers und seiner Mitinvestoren als neue Aktionäre für die Gläubiger gelohnt haben. Die Stadt Bad Neuenahr hat zudem Planungssicherheit für die Umsetzung ihrer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen im Vorfeld der in 2022 anstehenden Landesgartenschau und die Gläubiger haben ihre gesamten Forderungen realisiert“, sagt Insolvenzverwalter Lieser.

Insolvenzverwalter Jens Lieser und sein Team haben nach der Restrukturierung der AGBN den vom Gericht bestätigten rechtskräftigen Insolvenzplan Schritt für Schritt abgearbeitet. Zu den Vermögenswerten der AGBN zählen 25 unbebaute und 23 bebaute Grundstücke sowie 10 Erbbaugrundstücke. Durch den Einstieg der Investoren fließt Geld in die Masse und erfreulicherweise liegen die Erlöse über den zuvor geschätzten Erwartungen. Dies kommt den Gläubigern zugute, die - für ein Insolvenzverfahren außergewöhnlich – keinen Ausfall erleiden.

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