Pressemitteilungen

15.02.2012 | MEYER Rechtsanwälte | Mitteilung der Pressestelle
Erfolgreiche Sanierung der GREWE Einrichtungssysteme -Nachfolgelösung für Traditionsbetrieb im Mühlenkreis-

Das Amtsgericht Bielefeld hat durch Beschluss vom 01.09.2006 das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Herrn Günter Grewe als Inhaber des Tischlereiunternehmens GREWE Einrichtungssysteme in Hille-Eickhorst eröffnet und Herrn Rechtsanwalt Stefan Meyer als Insolvenzverwalter bestellt.

Das Tischlereiunternehmen wurde vor 30 Jahren in Lübbecke-Gehlenbeck gegründet und zählt zu den in der Region alteingesessenen Handwerksunternehmen. Schwerpunkt der unternehmerischen Betätigung ist der Innenausbau, der Ladenbau sowie die Fertigung von Einzelmöbeln, massiven Innentüren, Fenstern und Treppen. Zu den gewerblichen Auftraggebern zählen namhafte Unternehmen der Region.

Seit der Einleitung des Insolvenzverfahrens wurde das Tischlereiunternehmen ohne Einschränkungen mit dem Ziel einer Sanierung über einen ungewöhnlich langen Zeitraum von nahezu 6 Jahren in Verantwortung des Insolvenzverwalters fortgeführt. In sehr schwierigen Prozessen ist nach Stabilisierung und Restrukturierung des Unternehmens nunmehr mit Unterstützung der Hausbank des Unternehmens doch noch die Darstellung einer Nachfolge- und Sanierungslösung gelungen. Ab dem 01.02.2012 werden die Geschäfte der Firma GREWE Einrichtungssysteme unter der Firma Grewe Einrichtungssysteme GmbH & Co. KG fortgeführt. Am Unternehmenssitz in Eickhorst stehen die bisherigen Ansprechpartner wie bislang auch weiterhin zur Verfügung. Sämtliche aktuell beschäftigten Mitarbeiter werden durch die Nachfolgegesellschaft übernommen. Die Geschäftsführung der Grewe Einrichtungssysteme GmbH & Co. KG übernehmen Herr Günter Grewe und Herr Dirk Bendix.

Herr Rechtsanwalt Meyer hierzu: „Ich freue mich sehr über diese positive Entwicklung, die in Anbetracht der langen Zeit und der vielen Probleme zur Umsetzung einer Sanierungslösung zwischenzeitlich am „seidenen Faden hing“. Mit dieser Lösung haben wir aber letztlich unter Beweis stellen können, dass die Möglichkeiten des modernen Insolvenzrechts effektiv genutzt werden können und hiervon alle Beteiligten profitieren. Der erhebliche Aufwand einer sechsjährigen Unternehmensfortführung unter Insolvenzbedingungen führt auf diesem Weg zu einem gleichfalls angemessenen wie erfreulichen Abschluss. Ich muss deutlich hervorheben, dass diese Lösung vor allem deshalb möglich geworden ist, weil alle Verfahrensbeteiligten die Sanierungsbemühungen tatkräftig unterstützt haben. Ich darf mich für die Unterstützung des Unternehmens durch Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden und nicht zuletzt durch dessen Hausbank herzlich bedanken. Ich wünsche der Nachfolgegesellschaft guten und vor allem dauerhaften Erfolg.“

Die überörtliche Sozietät MEYER Rechtsanwälte Insolvenzverwalter ist an den Standorten Berlin, Lübbecke, Hannover, Münster und Osnabrück tätig. Die Sozietät verfügt über eine langjährige Expertise bei der Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen sowie auf dem Gebiet der Insolvenzverwaltung.

Lübbecke, den 03.02.2012

Stefan Meyer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Ostertorstraße 7
32312 Lübbecke
Tel.: +49 5741 337 300
Fax: +49 5741 337 338
Mail: mail@meyer-rechtsanwaelte.com
Web: www.meyer-rechtsanwaelte.com
Berlin - Hannover - Lübbecke - Münster - Osnabrück

Der WBDat.-E-Mail-Newsletter zum Insolvenzgeschehen:
Unser kostenloser Service für Sie. Täglich auf dem neuesten Stand.

abonnieren