Pressemitteilungen

20.07.2011 | Martini Rechtsanwälte | Mitteilung der Pressestelle
Insolvenzverfahren über den Nachlass des Herrn Horst Wilhelm eröffnet und Herr Rechtsanwalt Dr. Ulf Martini zum Nachlassinsolvenzverwalter bestellt

Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigshafen a. Rh. – Insolvenzgericht – vom 24.05.11 wurde das Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Alexander und Evelyne Wilhelm GdbR umgewandelt in ein Insolvenzantragsverfahren über den Nachlass des Herrn Horst Wilhelm. Der Bäckermeister Horst Wilhelm verstarb am 24.08.10 an den Folgen eines Suizids. Das Erbe des Herrn Wilhelm wurde von dessen Ehefrau, Frau Evelyne Wilhelm, und dessen Sohn, Herrn Alexander Wilhelm, angenommen. Diese betrieben den Bäckereibetrieb des Herrn Horst Wilhelm weiter.

Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigshafen a. Rh. – Insolvenzgericht – vom 01.07.11 wurde das Insolvenzverfahren über den Nachlass des Herrn Horst Wilhelm eröffnet und Herr Rechtsanwalt Dr. Ulf Martini zum Nachlassinsolvenzverwalter bestellt.

Der Bäckereibetrieb in der Asselheimer Str. 8-10, 67269 Grünstadt, musste am 30.06.11 eingestellt werden. Der Betrieb wurde zunächst im Insolvenzantragsverfahren fortgeführt und der vorläufige Insolvenzverwalter Martini versuchte, den Geschäftsbetrieb langfristig zu sanieren. Letztendlich scheiterte jedoch das angedachte Sanierungskonzept.

Die Arbeitsverträge mit den 12 Arbeitnehmern und einer Auszubildenden mussten gekündigt werden, weil die erzielten Umsätze nicht ausreichten, um die laufenden Kosten des Bäckereibetriebs und die Personalausgaben zu bezahlen.

Die Erbin, Frau Evelyne Wilhelm, betreibt als Einzelunternehmerin eigene Backwarenverkaufsgeschäfte. Diese sind ebenso wenig von dem Insolvenzverfahren betroffen, wie die von dem Erben, Herrn Alexander Wilhelm, geführte Alexander Wilhelm GmbH, welche ebenfalls Backwarenverkaufsgeschäfte betreibt.

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