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14.02.2014 | Meyer Insolvenzverwalter | Mitteilung der Pressestelle
Foto Dröge e.K. - Kamera-Groß- und Einzelhändler stellt Insolvenzantrag nach Umsatzeinbruch

Am 12.02.2014 hat Herr Karsten Dröge als Inhaber der Firma Foto Dröge e.K. mit Sitz in Lübbecke beim Amtsgericht Bielefeld einen Insolvenzantrag (Eigenantrag) gestellt.

Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Stefan Meyer wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld vom 12.02.2014 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Die Firma Foto Dröge e.K., seit dem Jahr 1986 in Lübbecke ansässig, ist insbesondere auf den nationalen und internationalen Großhandel mit Kameras u.a. der Marken Nikon, Sony und Canon spezialisiert. Zudem wird ein Foto- Einzelhandelsgeschäft unterhalten, in dem die Kunden auf Basis einer fundierten fachlichen Beratung neben Kameras diverser Hersteller auch Kamera- und Fotozubehör erwerben können.

Im letzten vollständigen Geschäftsjahr (01.04.2012 bis 31.03.2013 hat das Unternehmen Umsatzerlöse in Höhe von rund 26 Mio. € erzielt. Im Geschäftsjahr 2011/2012 belief sich der Umsatz auf ca. 23 Mio. €.

Der entscheidende Grund für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten und die daraus resultie-rende Insolvenzantragstellung ist ein sehr dramatischer und unerwarteter Umsatzeinbruch ab Mitte des Jahres 2013, der sich nach Mitteilung des Inhabers der Foto Dröge e.K. insbe-sondere darin begründet, dass seitens der Kamerahersteller ein unangekündigter und nicht vorhersehbarer Strategiewechsel stattgefunden hat. Nach den Darstellungen des Inhabers Karsten Dröge haben die Kamerahersteller die Vertriebswege für die Zukunft geändert und dem bisherigen Großhandel keinerlei Möglichkeit und Zeit gelassen, sich auf diese veränder-ten Rahmenbedingungen einzustellen. Die Industrie lenkt Warenströme insbesondere im internationalen Bereich nunmehr verstärkt auf die großen und bekannten Handelsketten.

Von einem Tag auf den anderen „sei der Schalter umgelegt worden und nichts mehr so wie vorher gewesen“, teilte Herr Dröge hierzu mit. Einzel- und Großhändler erhielten aufgrund dieses Strategiewechsels kaum noch Möglichkeiten, in großen Mengen zu attraktiven Kondi-tionen Kameras zu erwerben, um insoweit die Bedürfnisse der eigenen (langjährigen) Groß-kunden zu befriedigen. Ausdruck findet diese negative Entwicklung in den Umsätzen der Firma Foto Dröge e.K. bis zum 31.12.2013. In den neun Monaten des Geschäftsjahres 2013/2014 wurden Umsätze in Höhe von lediglich rund 9 Mio. € erzielt. Dies entspricht (hochgerechnet auf ein Jahr) einem Umsatzeinbruch von rund 50%. Da zeitgleich und auch dem verringerten Volumen geschuldet, keine hinreichenden Margen/Deckungsbeiträge mehr erreicht werden konnten, sind bei gleichbleibenden Fixkostenbelastungen, die nur mit Zeit-verzögerung reduziert werden können, erhebliche Verluste eingetreten. Letztlich ist sodann auch dadurch die Zahlungsunfähigkeit eingetreten, die als Insolvenzgrund zur Insolvenzan-tragstellung geführt hat.

Im Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung wurden 6 Mitarbeiter einschließlich des Inhabers beschäftigt. Lohn- und Gehaltsrückstände bestehen nicht. Die Mitarbeiter sind heute Vormit-tag durch den vorläufigen Insolvenzverwalter in einer Mitarbeiterversammlung über die Fol-

gen der Insolvenzantragstellung und ihre Rechte und Pflichten im Insolvenzantragsverfahren informiert worden. Die Ansprüche der Mitarbeiter sind über das Insolvenzgeld bis Ende April 2014 gesichert.

Das Unternehmen wird gegenwärtig in enger Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenz-verwalter fortgeführt. Alle Mitarbeiter werden zunächst weiter beschäftigt. Das Ziel besteht darin, Zeit zu gewinnen, um Sanierungs- und Restrukturierungsmöglichkeiten zu überprüfen bzw. zu ermitteln und ggf. sogleich umzusetzen.

Herr Rechtsanwalt Meyer hierzu: „In dem derzeit noch sehr frühen Verfahrensstadium sind belastbare Aussagen zu Erfolgsaussichten einer Sanierungslösung für das Unternehmen und die daran gebundenen Arbeitsplätze leider noch nicht möglich. Allerdings muss einge-räumt werden, dass die Ausgangsvoraussetzungen marktbedingt sehr schlecht sind. Sollte der Markt sich in den nächsten 2 bis 3 Monaten nicht erneut grundlegend wandeln, wofür es derzeit keine Anzeichen gibt, wird das internationale Großhandelsgeschäft wohl kaum zu erhalten sein. Ob ein Fotofachgeschäft im Einzelhandelsbereich in Lübbecke erhalten wer-den kann, wird ebenfalls sowohl von Herrn Dröge als auch von mir skeptisch, aber nicht un-möglich beurteilt. Mit der Unterstützung der motivierten Mitarbeiter, der Kunden und hoffent-lich auch der Lieferanten hoffen wir, in der Zeit bis Ende April 2014 eine Lösung zumindest für den Einzelhandel (ggf. mit anderer Ausrichtung) zu finden.“

Die überörtliche Sozietät MEYER Rechtsanwälte Insolvenzverwalter ist an den Standorten Berlin, Hannover, Lübbecke, Münster und Osnabrück tätig. Die Sozietät verfügt über eine langjährige Expertise bei der Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen sowie auf dem Gebiet der Insolvenzverwaltung.

Lübbecke, den 13.02.2014

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