Pressemitteilungen

18.10.2011 | Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Rheinland-Pfalz | Mitteilung der Pressestelle
Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor betrügerischen Inkassounternehmen schützen

Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff hat heute die zögerliche Haltung der Bundesregierung gegen ein verstärktes Vorgehen gegenüber betrügerischen Inkassofirmen kritisiert.

„Inkassodienstleistungen erfüllen eine wichtige Funktion in der zunehmend arbeitsteilig organisierten Wirtschaft. Allerdings bedienen sich regelmäßig auch zwielichtige Anbieter unseriöser Inkassounternehmen, um rechtlich höchst zweifelhafte oder gar haltlose Forderungen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern durchzusetzen. Daher fordern wir die Bundesregierung auf, endlich zu handeln“, so Hartloff.

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Einführung der Buttonlösung bei Kaufverträgen im Internet, das heute im Bundesrat auf der Tagesordnung stand, haben sich die Länder für mehr Unterrichtungspflichten für Inkassodienstleister ausgesprochen.

Bereits im Mai dieses Jahres hatte der Bundesrat diese Forderung im Zusammenhang mit dem Regelungsbedarf bei unerlaubter Telefonwerbung erhoben. Hierauf hatte die Bundesregierung ablehnend reagiert.

„Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen erwarten, dass die Regierung tätig wird, um sie vor teurer Abzocke und unseriösen Machenschaften zu schützen“, so der Minister. Bei der Buttonlösung, die Rheinland-Pfalz und andere Länder bereits seit Jahren fordern, hat die Bundesregierung die Umsetzung drei Jahre verzögert. „Wir hoffen, dass die Bundesregierung die Regelungen zu Inkasso mitträgt. Alles andere wäre auch den bisherigen Opfern von betrügerischen Firmen nicht zu erklären“, bekräftigte Hartloff.

Der heutige Beschluss des Bundesrates sieht Regelungen zum Schutz vor unberechtigten Kostenforderungen durch Inkassounternehmen und, da auch diese im Zusammenhang mit unseriösen Fernabsatzgeschäften tätig sind, durch Rechtsanwälte vor. „Durch Änderungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes und der Bundesrechtsanwaltsordnung sollen rechtsmissbräuchliche Inkassodienstleistungen im Zusammenhang mit Forderungen aus Fernabsatzverträgen erschwert werden. Hierzu sollen Inkassodienstleistern sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten Informationspflichten gegenüber den Schuldnern auferlegt werden.

Werden Forderungen geltend gemacht, so muss der Inkassodienstleister den Verbraucherinnen und Verbrauchern, die dem Bestand einer Forderung widersprochen haben, bei folgenden Zahlungsforderungen Angaben zur Identität des Unternehmers zum Medium des Vertragsabschlusses oder zum Zeitpunkt der telefonischen Zustimmung mitteilen.

„Die vorgeschlagenen Regelungen sollen den Behörden die Möglichkeit eröffnen, diesen Verstößen gezielter nachzugehen“, bekräftigte Hartloff.

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