Pressemitteilungen

05.10.2017 | Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen | Mitteilung der Pressestelle
Geschäfts- und Spielbetrieb des insolventen SC Fürstenfeldbruck laufen weiter

München, 04. Oktober 2017 – Nach dem Insolvenzantrag des Traditions-Sportvereins SC Fürstenfeldbruck von 1919 e.V. hat das Amtsgericht München die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Oliver Schartl von der Münchner Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Schartl hat bereits begonnen, sich einen Überblick über die Situation zu verschaffen und erste Gespräche mit Vereinspräsident Josef Ettner, Vizepräsidentin Ursula Valier sowie dem Trainer der 1. Herrenmannschaft, Michael Westermaier, geführt. Die übrigen Trainer und die Spieler der 1. Herrenmannschaft des SC Fürstenfeldbruck, die in der Bezirksliga Süd spielt, wird der vorläufige Insolvenzverwalter am Donnerstag persönlich über den aktuellen Sachstand informieren.

Oliver Schartl, vorläufiger Insolvenzverwalter des SC Fürstenfeldbruck: „Der Fußballverein ist in einer sehr schwierigen Lage. Es wird einige Zeit in Anspruch nehmen, die Geschäftsunterlagen zu prüfen. Ich werde alles daran setzen, dass der Geschäftsbetrieb und der Spielbetrieb des SC Fürstenfeldbruck bis auf weiteres uneingeschränkt weiterlaufen können. Alle anstehenden Spiele der Fußballmannschaften werden wie geplant stattfinden, soweit es die Finanzsituation zulässt.“

Ein erstes Sondierungsgespräch mit dem Oberbürgermeister der Stadt Fürstenfeldbruck, Erich Raff, verlief nach Angaben von Schartl sehr positiv. Der Oberbürgermeister habe ihm zugesichert, dass die Stadt Fürstenfeldbruck hinter dem SC Fürstenfeldbruck stehe und den traditionsreichen Sportverein im Rahmen des Möglichen unterstützen werde.

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