Pressemitteilungen

13.09.2018 | Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen | Mitteilung der Pressestelle
Gute Chancen auf übertragende Sanierung in vorläufigem Insolvenzverfahren des DRK Rettungsdienst Hildburghausen gGmbH

München/Hildburghausen, 12. September 2018 – Nach dem Insolvenzantrag des DRK Rettungsdienst Hildburghausen gemeinnützige Gesellschaft mbH ist es dem vorläufigen Insolvenzverwalter Henrik Brandenburg von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen (München und Nürnberg) gelungen, den Geschäftsbetrieb mit rund 80 Mitarbeitern zu stabilisieren, um diesen mit dem Ziel einer Sanierung bis auf weiteres fortzuführen. Eine erste Betriebsversammlung, bei der die Belegschaft über die Lage informiert wurde, hat bereits Anfang der Woche stattgefunden. Einen Antrag auf Vorfinanzierung von Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit Suhl hat der vorläufige Insolvenzverwalter bereits gestellt. „Ich bin zuversichtlich, dass der Vorfinanzierungsantrag in Kürze bewilligt wird, so dass die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter in den Monaten September bis November pünktlich bezahlt werden können“, sagte Brandenburg am Mittwoch.

Brandenburg sieht zudem gute Aussichten für eine Fortführung des Geschäftsbetriebes der DRK Rettungsdienst Hildburghausen gGmbH unter einem neuen Betreiber. Zum einen gebe es bereits Gespräche mit mehreren gemeinnützigen Organisationen aus der Region, die den Rettungsdienst im Zuge einer übertragenden Sanierung übernehmen wollen. Zum anderen beinhalte der Geschäftsbereich der DRK Rettungsdienst Hildburghausen gGmbH die Erfüllung öffentlicher Aufgaben, die im Sinne der Bevölkerung auch zukünftig gewährleistet werden müssten.

Maßgeblich für eine erfolgreiche Sanierung sei die weitere Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienstzweckverband (RDZV) Südthüringen als öffentlichem Aufgabenträger und einzigem Auftraggeber. „Ich konnte den Rettungsdienstzweckverband hoffentlich davon überzeugen, dass eine jetzige Kündigung der bestehenden Vertragsverhältnisse unabhängig von ihrer Wirksamkeit fatale Auswirkungen auf den seit Insolvenzantragstellung stabilisierten Geschäftsbetrieb und die Sanierungsaussichten hätte“, sagte Brandenburg. Stattdessen sei die geordnete Vorbereitung einer übertragenden Sanierung im Zeitraum der vorläufigen Insolvenzverwaltung der einzig sinnvolle Weg. Das Amtsgericht Meiningen hatte infolge eines Insolvenz-Eigenantrags des DRK Rettungsdienst Hildburghausen aufgrund drohender Zahlungsunfähigkeit am 06. September 2018 die vorläufige Insolvenzverwaltung über die gemeinnützige Gesellschaft angeordnet.

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