Pressemitteilungen

22.01.2014 | Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen | Mitteilung der Pressestelle
Hohe Schlussquote im Insolvenzverfahren BenQ Mobile Holding B.V.

München, 22. Januar 2014 – Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der BenQ Mobile Holding B.V., Amsterdam, hat Insolvenzverwalter Axel W. Bierbach von der Münchener Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen die Schlussausschüttung an die Gläubiger veranlasst. Zur Auszahlung kommen knapp 45 Mio. Euro, entsprechend einer Quote von 50,13 Prozent. Einziger Gläubiger ist die BenQ Mobile GmbH & Co. OHG, die insolvente deutsche Tochter des taiwanesischen Elektronikherstellers BenQ, einem Hersteller von Mobiltelefonen. Der Insolvenzverwalter der BenQ Mobile GmbH & Co. OHG, Rechtsanwalt Dr. Martin Prager, wird seinerseits das Geld an die Gläubiger der BenQ OHG ausschütten können.

Für diese, für die Gläubiger der BenQ OHG sehr günstige Lösung hatten Rechtsanwalt Bierbach und Rechtsanwalt Dr. Prager viele Jahre gemeinsam gekämpft. Das Sekundärinsolvenzverfahren der BenQ Mobile Holding B.V., eines der ersten seiner Art in Deutschland, ist somit nach sieben Jahren sehr erfolgreich beendet.

Die BenQ Mobile Holding B.V. ist die in Amsterdam ansässige Holdinggesellschaft des BenQ-Konzerns. Die Holding umfasste insgesamt ca. 20 Tochtergesellschaften in Europa und Lateinamerika, jeweils mit Unterbeteiligungen. In Deutschland hatte sie keine Mitarbeiter. Die Holding war zuständig für Cash-Pooling/Treasury und interne Dienstleistungserbringung im Konzernverbund. Mit der Insolvenz der operativen deutschen Gesellschaften, insbesondere der BenQ Mobile GmbH & Co. OHG am 29. September 2006, wurde auch für die BenQ Mobile Holding B.V. die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Amtsgericht München eröffnete das Insolvenzverfahren über die Holding am 05. Februar 2007. Seither war Rechtsanwalt Bierbach insbesondere mit der Aufklärung der Finanzströme und der Geltendmachung von sich daraus ergebenden Ansprüchen befasst. Dadurch konnte letztlich ein Großteil der nunmehr zur Verteilung stehenden Gelder erstritten werden.

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