Pressemitteilungen

07.11.2017 | Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen | Mitteilung der Pressestelle
Letzter großer Kaufpreis im Insolvenzverfahren Golden Gate GmbH ist geflossen

München, 06. November 2017 – Nach dem Verkauf sämtlicher Geschäftsanteile an der Golden Gate Leipzig GmbH an einen deutschen Immobilien-Entwickler im August 2017 ist der Kaufvertrag nun vollzogen. „Der Kaufpreis wurde nun vollständig bezahlt. Damit ist der Kaufvertrag wirksam“, teilte der Insolvenzverwalter der GOLDEN GATE GmbH, Rechtsanwalt Axel W. Bierbach von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen (München), am Montag mit. Über den Kaufpreis für das ehemalige Bundeswehrkrankenhaus sei Stillschweigen vereinbart worden. Der Übergang der Geschäftsanteile und die Kaufpreiszahlung waren für Ende Oktober 2017 vereinbart worden.

Der Kaufpreis floss an den für die Anleihegläubiger tätigen Treuhänder, die Mayrhofer + Partner Rechtsanwälte PartGmbB. Mit Eingang des Kaufpreises ist das Zwangsversteigerungsverfahren für die Immobilie, das das Amtsgericht Leipzig im März 2017 angeordnet hatte, beendet.

Voraussichtlich Anfang 2018 werden 70 Prozent des Kaufpreises an die Anleihegläubiger ausgeschüttet. Dies führt, zusammen mit den Übererlösen aus der Bewirtschaftung der Immobilie in Leipzig, voraussichtlich zu einer Abschlagsverteilung von 23 Prozent an die Anleihegläubiger. Der restliche Erlös aus dem Verkauf kann voraussichtlich im Sommer 2019 nach Ablauf sämtlicher Gewährleistungsfristen verteilt werden. Der Erlös aus dem Verkauf der Anteile an der Golden Gate Leipzig steht ausschließlich den Anleihegläubigern zu, da diese über Grundschulden an der Immobilie der Golden Gate Leipzig GmbH abgesichert sind.

Unabhängig vom Verkauf der Immobilie in Leipzig wird derzeit eine weitere Abschlagsverteilung an alle Insolvenzgläubiger - also auch solche, die nicht die Anleihe gezeichnet haben - vorbereitet. Insolvenzverwalter Bierbach wird aus den übrigen Verkaufserlösen, insbesondere aus dem Verkaufserlös der Immobilie in Amberg, eine Vorabausschüttung in Höhe von € 7 Mio., entsprechend 21 Prozent, vornehmen. Diese war bereits für Sommer 2017 angekündigt.

Um diese Ausschüttung für die Anleihegläubiger möglichst steuerfrei zu gestalten und den Einbehalt von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag zu vermeiden, wird kurzfristig eine Anleihegläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren durchgeführt werden, um dem gemeinsamen Vertreter eine entsprechende Weisung der Anleihegläubiger zu erteilen. Der Insolvenzverwalter weist darauf hin, dass hierzu kurzfristig Veröffentlichungen auf der Homepage des gemeinsamen Vertreters unter http://www.onesquareadvisors.com/deutsch/startseite.php und der Homepage der Emittentin http://www.goldengate-gmbh.de/ erfolgen werden und empfiehlt zahlreiche Teilnahme, da ein Quorum von 50 Prozent erreicht werden muss.

Axel W. Bierbach, Insolvenzverwalter der GOLDEN GATE GmbH:

„Nunmehr ist auch der letzte große Kaufpreis aus dem Verkauf der Immobilien im Insolvenzverfahren der Golden Gate GmbH eingegangen. Innerhalb von drei Jahren nach Verfahrenseröffnung können daher bereits Abschlagszahlungen in Höhe von 23 Prozent an die Anleihegläubiger und weitere 21 Prozent an alle Gläubiger des Verfahrens verteilt werden. Das ist ein sehr gutes Ergebnis. Weitere Quotenauszahlungen sind ab 2019 zu erwarten.“

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