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21.09.2016 | NIVD Neue Insolvenzverwaltervereinigung Deutschlands e.V. | Mitteilung der Pressestelle
NIVD fordert eng verzahnte Zusammenarbeit im Sanierungsprozess

Die Neue Insolvenzverwaltervereinigung Deutschlands e.V. diskutierte bei ihrer 9. NIVD-Jahrestagung in Berlin mit hochkarätigen Experten über aktuelle Trends und Herausforderungen der Branche.

Berlin, 11.09.2016. Rückläufige Insolvenzverfahren, die EU-Pläne über ein neues Restrukturierungsverfahren, das außerhalb der Insolvenzordnung stattfinden soll, oder auch Haftungsfragen zeigen, die Insolvenzbranche ist im Umbruch und muss sich der eigenen Optimierung und Weiterentwicklung stellen. Rund 200 Branchenkenner nutzten dazu die 9. Jahrestagung des NIVD (Neue Insolvenzverwaltervereinigung Deutschlands e.V.) im September in Berlin. „Der Verband hat eine Schlüsselfunktion zwischen Verwaltern, Beratern, Politik, Justiz und Wirtschaft und kennt damit die Praxis aus unterschiedlichsten Blickwinkeln. Dieses Know-how werden wir in unserer Arbeit verstärkt einsetzen. Denn die derzeitige Entwicklung zeigt, dass wir mehr Kommunikation zwischen allen Personen und Institutionen brauchen, um das Insolvenzrecht voranzubringen“, so die Vorsitzende Dr. Susanne Berner in ihrer Eröffnungsrede.

Die Branche kämpft derzeit an verschiedenen Fronten. Es stellen sich aber bereits ganz grundsätzliche Fragen, beispielsweise nach den Zielen des Insolvenzverfahrens. Hier hat das ESUG zu einem deutlichen Umdenken geführt. Stand früher das schnelle Ausscheiden von nicht marktfähigen Unternehmern im Mittelpunkt, so wird heute zwischen den Sanierungsansätzen zur bestmöglichen Gläubigerbefriedigung, zur Fortführung des Unternehmens oder zum Arbeitsplatzerhalt unterschieden. „Welches Ziel das richtige ist, kann nur durch eine eng verzahnte Zusammenarbeit aller Beteiligten im Sanierungsprozess entschieden werden. Dazu muss aber das Silodenken beseitigt und über den Tellerrand der eigenen Tätigkeit gedacht werden“, erklärt Dr. Hubertus Bartelheimer, Vorstandsmitglied und Mitgründer des Verbandes.

Um diesen eigenen Anspruch einzulösen, wurde den Teilnehmern ein umfassendes und erkenntnisreiches Programm geboten, bei dem Experten aus Kanzleien, Justizministerium, Beratungsunternehmen, Gerichten und Wirtschaft zu Wort kamen und in 10 Vorträgen einen Überblick über zukunftsweisende Trends, zu nachahmungswerten Praxisbeispielen und konträren Rechtsauffassungen gaben: RA Prof. Dr. Joachim Bauer, Knauthe Rechtsanwälte Notare Steuerberater und RiBGH Prof. Dr. Markus Gehrlein vom Bundesgerichtshof Karlsruhe sprachen zu den Themen „Geschäftsführerhaftung in Krise und Insolvenz“ und „Freigabe der selbständigen Tätigkeit des Schuldners“. Einen Überblick über die aktuelle und insolvenzrechtliche relevante Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bot RiinBAG Karin Spelge vom Bundesarbeitsgericht Erfurt. Praktische Tipps in Sanierungsfragen und zur Zusammenarbeit aller Beteiligten sowie Erfahrungen aus der Sanierung in Eigenverwaltung gab den Teilnehmern RA FAInsR Dr. Christian Gerloff, Gerloff Liebler Rechtsanwälte. Lars Werner, Concentro Management AG, zeigte auf, wie man „Hidden Values“ als Werte erkennen und transaktionsfähig machen kann. Ministerialdirektorin Marie Luise Graf-Schlicker, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, sprach über geplante Vorhaben und Reformen des Ministeriums. Anschließend diskutierte sie zusammen mit RA FAStrafR Christof Püschel strafverteidiger|büro über die aktuelle Rechtslage sowie das Reformvorhaben der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung und Insolvenz. RA Daniel F. Fritz, hww hermann wienberg wilhelm zeigte den Diskussionsstand zu einem vorinsolvenzlichen Verfahren. RA/FA ArbR/HR-&GesR/InsR Prof. Dr. Volker Römermann, CSP, Römermann Rechtsanwälte Aktiengesellschaft, sprach über „Betrug, Untreue, Unterschlagung. Warum sich Insolvenzverwalter nolens volens mit den strafrechtlichen Aspekten ihres Berufes beschäftigen müssen“. Der Abschlussvortrag von RiAG Dr. Daniel Blankenburg vom Amtsgericht Hannover zeigte die aktuelle und möglicherweise zukünftige Bestellungspraxis der Gerichte auf. Hierzu Vorstandsmitglied Dr. Robert Schiebe: „Wir begrüßen eine verbesserte Transparenz in der Bestellung der Insolvenzverwalter. Allerdings sollten jungen Verwaltern in den neuen Ratingsystemen faire Chancen eingeräumt werden. Viele Kennzahlen gehen an der Realität vorbei wie beispielsweise Quotenhöhen ohne die Berücksich-tigung von der Befriedigung von Absonderungsrechten“.

Am Vorabend der Jahrestagung setzte die NIVD ihre Tradition einer gemeinsamen Abendveranstaltung mit dem Berlin-Brandenburger Arbeitskreis für Insolvenzrecht e.V. fort und begrüßte alle Gäste im Atrium der Deutschen Bank „Unter den Linden“. Unter der Moderation von Dr. Ursula Weidenfeld wurde von den Experten Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Dr. Richard Scholz, Burkhard Jung und Mats Sahlén über das Thema „Haftung in der Insolvenz - grenzenlos und willkürlich oder gerechte Strafe für Fehlverhalten?“ diskutiert.

„Sachverstand und Integration alle Beteiligten im Insolvenzverfahren sind die Schlüssel zu einem zukunftsfähigen Insolvenzrecht. Die Jahrestagung des NIVD war dafür ein wichtiger Impuls“, kommentiert abschließend Dr. Susanne Berner.

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